Full text : Die Preisprüfungsstellen

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schlossen.  Im  Einzelfalle  werden  Sachverständige  geladen  und  gehört.
Überwiegend  zeigt  sich  dieses  Verfahren  bei  den  kleinen  Stellen;  oft
als  Selbstverständlichkeit,  da  wo  eine  verhältnismäßig  gute  Versorgung ­
  und  nicht  drückende  Preisgestaltung  (im  ländlichen  Gebiet,  vor
allem  mittleren  und  kleineren  Besitzes,  bei  geringer  nicht-landwirtschaftlicher ­
  Bevölkerungszahl)  vorhanden  sind;  als  Notwendigkeit  da,  wo
für  Preisprüfung  geeignete  Mitglieder  einfach  nicht  aufzutreiben  sind
oder  Versorgungsstand  und  Preise  durch  benachbarte  übermächtige
Verbrauchszentren  und  Preisstellen  maßgebend  bestimmt  werden.  Aber
auch  einige  größere,  im  übrigen  gut  arbeitende  Stellen  bleiben  ohne
Arbeitszerlegung,  freilich  unter  starker  Heranziehung  von  Sachverständigen, ­
  sei  es  als  Mitglieder,  sei  es  als  Gutachter.
b)  P  r  e  i  s  st  e  l  l  c  n,  welche  die  Arbeit  oder  einzelne
Arbeitsgebiete  auf  Ausschüsse  (Unterausschüsse,
Kommissionen)  unterverteilen,  wobei  die  Geschäftsführung, ­
  stellenweise  auch  die  endgültige  Beschlußfassung,  dem  Arbeitsausschuß ­
  (Zentralausschuß,  geschäftsführender  Ausschuß)  vorbehalten
bleibt.  Das  Verfahren  ist  da  üblich,  wo  die  Arbeitslast  sehr  g^oß  und
die  Zahl  der  Mrtglieder  sehr  ausgedehnt  ist.  Zugrunde  liegt  der
Gesichtspunkt  zweckmäßiger  Arbeitsteilung;  bei  der  Pcrsonenauswahl
für  die  Ausschüsse  wird  natürlich  Rücksicht  auf  Sachverständigkeit
genommen.  Gewöhnlich  wird  nach  Warengattungen  oder  nach  Aufgaben ­
  eingeteilt.  So  treffen  wir  Arbeitsgliederungen  von  der  einfachsten ­
  bis  zur  vielseitigsten  Art.  Großstädte  und  Zusammenfassungen
von  Städten  zu  Großpreisstellen  sind  die  Gebiete  dieser  Arbeitseinteilung;
  die  sachlichen  Voraussetzungen  —  Breite  des  Arbeitsfeldes ­
  —  und  die  persönlichen  Voraussetzungen  —  eine  Auswahl  geeigneter ­
  Kräfte  —  sind  hier  gegeben;  dazu  auch  die  weitere  unerläßliche ­
  Voraussetzung:  daß  die  Preisstellen  sich  tätige  Mitwirkung  bei
Preis-  und  Versorgungsfragen  zu  wahren  gewußt  haben.
c)  Preis  st  eilen,  die  mit  dauernd  bestehenden
Spezialausschüssen  arbeiten,  sei  es  neben  der  Vollversammlung, ­
  sei  es  neben  Unterausschüssen.  Dieser  Fall  ist  nicht  mit
dem  eben  besprochenen  zusammenzuwerfen:  für  die  Bildung  von
Spczialausschüssen  ist  nicht  so  sehr  der  Gesichtspunkt  der  Arbeitsteilung ­
  als  die  besondere  Sachverständigkeit  für  bestimmte  Einzelausgaben ­
  maßgebend.  Gelegentlich  für  einen  Sondersall  geschaffene
Spezialausschüsse  rechnen  nicht  hierher,  finden  sich  vielmehr  bei  fast
allen  Arten  der  Arbeitseinteilung;  sie  werden  für  besondere  dringliche
Sonderausgaben  geschaffen,  z.  B.  für  Nachprüfungen  in  Gastwirrschastcn
  und  Haushaltungen,  in  Geschäften  und  Herstellungsräumen;
            
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