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schlossen. Im Einzelfalle werden Sachverständige geladen und gehört.
Überwiegend zeigt sich dieses Verfahren bei den kleinen Stellen; oft
als Selbstverständlichkeit, da wo eine verhältnismäßig gute Versorgung
und nicht drückende Preisgestaltung (im ländlichen Gebiet, vor
allem mittleren und kleineren Besitzes, bei geringer nicht-landwirtschaftlicher
Bevölkerungszahl) vorhanden sind; als Notwendigkeit da, wo
für Preisprüfung geeignete Mitglieder einfach nicht aufzutreiben sind
oder Versorgungsstand und Preise durch benachbarte übermächtige
Verbrauchszentren und Preisstellen maßgebend bestimmt werden. Aber
auch einige größere, im übrigen gut arbeitende Stellen bleiben ohne
Arbeitszerlegung, freilich unter starker Heranziehung von Sachverständigen,
sei es als Mitglieder, sei es als Gutachter.
b) P r e i s st e l l c n, welche die Arbeit oder einzelne
Arbeitsgebiete auf Ausschüsse (Unterausschüsse,
Kommissionen) unterverteilen, wobei die Geschäftsführung,
stellenweise auch die endgültige Beschlußfassung, dem Arbeitsausschuß
(Zentralausschuß, geschäftsführender Ausschuß) vorbehalten
bleibt. Das Verfahren ist da üblich, wo die Arbeitslast sehr g^oß und
die Zahl der Mrtglieder sehr ausgedehnt ist. Zugrunde liegt der
Gesichtspunkt zweckmäßiger Arbeitsteilung; bei der Pcrsonenauswahl
für die Ausschüsse wird natürlich Rücksicht auf Sachverständigkeit
genommen. Gewöhnlich wird nach Warengattungen oder nach Aufgaben
eingeteilt. So treffen wir Arbeitsgliederungen von der einfachsten
bis zur vielseitigsten Art. Großstädte und Zusammenfassungen
von Städten zu Großpreisstellen sind die Gebiete dieser Arbeitseinteilung;
die sachlichen Voraussetzungen — Breite des Arbeitsfeldes
— und die persönlichen Voraussetzungen — eine Auswahl geeigneter
Kräfte — sind hier gegeben; dazu auch die weitere unerläßliche
Voraussetzung: daß die Preisstellen sich tätige Mitwirkung bei
Preis- und Versorgungsfragen zu wahren gewußt haben.
c) Preis st eilen, die mit dauernd bestehenden
Spezialausschüssen arbeiten, sei es neben der Vollversammlung,
sei es neben Unterausschüssen. Dieser Fall ist nicht mit
dem eben besprochenen zusammenzuwerfen: für die Bildung von
Spczialausschüssen ist nicht so sehr der Gesichtspunkt der Arbeitsteilung
als die besondere Sachverständigkeit für bestimmte Einzelausgaben
maßgebend. Gelegentlich für einen Sondersall geschaffene
Spezialausschüsse rechnen nicht hierher, finden sich vielmehr bei fast
allen Arten der Arbeitseinteilung; sie werden für besondere dringliche
Sonderausgaben geschaffen, z. B. für Nachprüfungen in Gastwirrschastcn
und Haushaltungen, in Geschäften und Herstellungsräumen;