Full text : Die Preisprüfungsstellen

a)  Preisstellen  und  Versorgungsstellen  arbeiten  in  enger
Fühlung  miteinander,  stehen  aber  bei  deutlicher  Aufgabenabtrcnnung
selbständig  nebeneinander.  Die  Fühlungnahme  erfolgt  meistens
durch  teilweise  Personalgemeinschaft,  aber  auch  durch  schriftliche
Übermittelung  und  Berücksichtigung  der  gegenseitigen  Beschlüsse  oder
durch  Teilnahme  an  den  gegenseitigen  Beratungen.  Eine  ausdrückliche
Bestimmung,  daß  vor  Beschlußfassung  der  Versorgungsstellcn  die
Preisstellen  gehört  werden  müssen,  findet  sich  seltener,  als  es  im
Interesse  der  Preisstellen  erwünscht  wäre;  praktisch  mag  dabei  das
Einvernehmen  oft  eng  und  verständnisvoll  auch  da  sein,  wo  eine
solche  Bestimmung  nicht  vorliegt.
d)  Die  Preisstelle  ist  gleichzeitig  mit  Versorgungsaufgaben  betraut. ­
  Das  findet  sich  vielfach  in  kleineren  Orten  und  ländlichen  Bezirken, ­
  meistens  da,  wo  die  Preisstelle  früher,  als  das  Versorgungsamt ­
  vorhanden  war  und  sich  bewährt  hat,  insbesondere  dann,  wenn
die  Versorgungsfragen  im  allgemeinen  weniger  dringlich  sind.  Auch  in
einzelnen  großen  Städten  kommt  es  gelegentlich  vor,  daß  die  Preisstelle
  Aufgaben  der  Versorgung  gleichzeitig  zu  übernehmen  oder  vorzubereiten ­
  hat.
e)  Die  Preisstelle  ist  der  Versorgungsstelle  angegliedert,  unter
Umständen  schon  von  vornherein,  insbesondere  da,  wo  eine  Versorgungsstelle ­
  vor  der  Preisstclle  bestand.  Die  Angliederung  kann
erfolgen  durch  überwiegende  Personalgemeinschaft  mit  sachlicher  Selbständigkeit ­
  der  Preisstelle,  oder  als  Ausschuß  der  Versorgungsstelle,
oft  mit  geringer  Selbständigkeit  der  Preisstelle.  Gewöhnlich  ist  die
Zusammenfassung  von  Preisstellen  und  Versorgungsstellen  ein
Zeichen  starker  Dringlichkeit  gerade  der  Versorgungsfragen.
<l)  Die  Preisstelle  als  solche  geht  ein,  bzw.  verkümmert  zu  örtlichen ­
  Überwachungsausschüssen,  ihre  Aufgaben  gehen  auf  die  Versorgungsstellen ­
  über.  Natürlich  kann  das  nur  bei  nichtpflichtigen
Stellen  in  Frage  kommen,  sei  es  auf  Grund  ungenügender  Aufgaben
und  Leistungen,  sei  es  auf  Grund  von  Übergründungen  (Königreich
Sachsen,  preußischer  Osten).
e)  Die  Preisstelle  arbeitet  ganz  außer  Zusammenhang  mit  den
Versorgungsstellen,  ein  Fall,  der  öfters  vorkommt  und  nicht  immer
auf  ungenügender  Ausgabenerfüllung  der  Preisstellen  beruht.  Diese
Preisstellen  sind  bei  der  gegebenen  Zuständigkeitsverteilung  meistens,
zur  Einflußlosigkeit  verurteilt,  sie  entwickeln  sich  teilweise  zu  Anbringungsstellen ­
  für  Klagen,  Beschwerden  und  Verärgerungen,  teilweise ­
  schläft  ihre  Tätigkeit  ein.  In  einigen  Städten  ist  dem  dadurch
entgegengewirkt  worden,  daß  bestimmungsgemäß  die  Preisstelle  vor
            
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