a) Preisstellen und Versorgungsstellen arbeiten in enger
Fühlung miteinander, stehen aber bei deutlicher Aufgabenabtrcnnung
selbständig nebeneinander. Die Fühlungnahme erfolgt meistens
durch teilweise Personalgemeinschaft, aber auch durch schriftliche
Übermittelung und Berücksichtigung der gegenseitigen Beschlüsse oder
durch Teilnahme an den gegenseitigen Beratungen. Eine ausdrückliche
Bestimmung, daß vor Beschlußfassung der Versorgungsstellcn die
Preisstellen gehört werden müssen, findet sich seltener, als es im
Interesse der Preisstellen erwünscht wäre; praktisch mag dabei das
Einvernehmen oft eng und verständnisvoll auch da sein, wo eine
solche Bestimmung nicht vorliegt.
d) Die Preisstelle ist gleichzeitig mit Versorgungsaufgaben betraut.
Das findet sich vielfach in kleineren Orten und ländlichen Bezirken,
meistens da, wo die Preisstelle früher, als das Versorgungsamt
vorhanden war und sich bewährt hat, insbesondere dann, wenn
die Versorgungsfragen im allgemeinen weniger dringlich sind. Auch in
einzelnen großen Städten kommt es gelegentlich vor, daß die Preisstelle
Aufgaben der Versorgung gleichzeitig zu übernehmen oder vorzubereiten
hat.
e) Die Preisstelle ist der Versorgungsstelle angegliedert, unter
Umständen schon von vornherein, insbesondere da, wo eine Versorgungsstelle
vor der Preisstclle bestand. Die Angliederung kann
erfolgen durch überwiegende Personalgemeinschaft mit sachlicher Selbständigkeit
der Preisstelle, oder als Ausschuß der Versorgungsstelle,
oft mit geringer Selbständigkeit der Preisstelle. Gewöhnlich ist die
Zusammenfassung von Preisstellen und Versorgungsstellen ein
Zeichen starker Dringlichkeit gerade der Versorgungsfragen.
<l) Die Preisstelle als solche geht ein, bzw. verkümmert zu örtlichen
Überwachungsausschüssen, ihre Aufgaben gehen auf die Versorgungsstellen
über. Natürlich kann das nur bei nichtpflichtigen
Stellen in Frage kommen, sei es auf Grund ungenügender Aufgaben
und Leistungen, sei es auf Grund von Übergründungen (Königreich
Sachsen, preußischer Osten).
e) Die Preisstelle arbeitet ganz außer Zusammenhang mit den
Versorgungsstellen, ein Fall, der öfters vorkommt und nicht immer
auf ungenügender Ausgabenerfüllung der Preisstellen beruht. Diese
Preisstellen sind bei der gegebenen Zuständigkeitsverteilung meistens,
zur Einflußlosigkeit verurteilt, sie entwickeln sich teilweise zu Anbringungsstellen
für Klagen, Beschwerden und Verärgerungen, teilweise
schläft ihre Tätigkeit ein. In einigen Städten ist dem dadurch
entgegengewirkt worden, daß bestimmungsgemäß die Preisstelle vor