Full text : Die Preisprüfungsstellen

gleiches  gilt  für  Kontrollausschüsse,  ekenso  für  „Hilfsausschüsse  für  Anse
klärung"  für  die  Ausübung  von  Befugnissen,  die  eigentlich  der  Preisstelle ­
  als  solcher  zustehen.  Wo  der  eigentliche  S  p  c  z  i  a  l  a  u  s  -
schuß  neben  Unterausschüssen  tätig  ist,  ist  sein  Dasein  immer  ein
Zeichen  besonders  verwickelter  Ausgaben  oder  besonders  sorgfältiger
Aufgabenlösung.  Solche  Spezialausschüsse  kommen  vor  zur  Ausarbeitung ­
  von  rechts-  und  volkswirtschaftlichen  Gutachten,  für  Nachprüfung ­
  von  Gestehungskosten  und  fachmännischen  Kalkulationen
(fachmännische  Revisoren),  zur  Prüfung  von  Ersatzmitteln
(Nahrungsmittelchemiker  als  Mitglieder).
Die  Arbeitseinteilung  der  Groß-Berliner  Preisstelle  (27  pflichtige ­
  Gemeinden)  ist  wohl  als  Zusammenfassung  von  b  und  c  anzusehen ­
  :  die  Spezialfragen  werden  in  Fachausschüssen  beraten,  der
Arbeitsausschuß  behandelt  alle  über  den  Geschäftsbereich  der  Fachausschüsse ­
  hinausgehenden  Fragen,  ist  dabei  aber  Unterausschuß  des
geschäftssührenden  Zentralausschusses.
ck)  Arbeitseinteilung  durch  besondere  Vollm
  achterteil  ung  an  einzelne  Personen  oder  Auss
  ch  ü  s  s  e.  Unter  zwei  entgegengesetzten  Voraussetzungen  findet  sich
dieses  Vorgehen.  Wo  es  sich  um  Erledigung  dringender  Angelegenheiten ­
  von  Bedeutung  handelt,  da  kann  der  Vorsitzende  oder  sein
Stellvertreter  ohne  Anhörung  der  Preisstelle  entscheiden;  Köln  hat
darüber  ausdrücklich  Bestimmung  getroffen;  praktisch  wird  es  wohl
ohne  ausdrückliche  Bestimmung  vielfach  so  gehandhabt,  insbesondere
wo  die  Arbeitslast  bei  fehlenden  Unterausschüssen  groß  ist  oder  wo
die  Prcisstelle  aus  irgend  welchen  Gründen  nicht  schnell  genug  zur
Entschließung  gelangt.  Aber  auch  da  kommt  Vollmachterteilung  vor,
wo  die  Vollversammlung  oder  die  Ausschüsse  nicht  mit  geringfügigen
Angelegenheiten  umständlich  befaßt  werden  sollen:  Dresden  z.  B.
hat  einen  Unterausschuß  zur  selbständigen  Erledigung  von  Sachen
von  nicht,  weittragender  Bedeutung  gebildet,  dessen  Mitglieder  sich
aus  Vertretern  des  Handels  und  der  Verbraucher  zusammensetzen.
Unter  das  Kapitel  Arbeitseinteilung  fällt  weiterhin  das
Verhältnis  der  Pre  is  stclle  n  zu  den  kommunalen
V  e  r  s  o  r  g  i:  n  g  s  st  eile  n.  Nach  dem  Grundgedanken  der  Bekanntmachung ­
  über  die  Errichtung  von  Preisstellen  und  die  kommunale
Versorgungsregelung  sollen  beide  miteinander  arbeiten,  und  das  ist
bei  dem  engen  Zusammenhang  von  Preis-  und  Versorgungsfragen
eigentlich  selbstverständlich.  Tatsächlich  ist  dieses  Zusammenarbeiten
doch  nicht  überall  im  nötigen  Umfang  verwirklicht.  Wir  können  sollende ­
  Formen  der  Beziehungen  herausheben:
            
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