Full text : Die Preisprüfungsstellen

mit  bewirtschafteten  Waren,  die  Übertretung  von  Höchstpreisen,  der
Kettenhandel,  die  Umgehung  der  Genehmigungspflicht  für  den  Großhandel ­
  und  für  bestimmte  Inserate  usw.  wirksam  aufgedeckt  und
der  Wirtschaftsverkehr  gesäubert  worden.  In  Anerkennung  der  er
heblichen  Leistungen  und  der  auf  diesem  Gebiete  erworbenen  Sachkunde ­
  haben  die  Landeszentralbehörden  in  Preußen  und  einigen  anderen ­
  Bundesstaaten  statt  der  Polizei  die  Preisprüfungsstellen  mit
der  behördlichen  Genehmigung  bestimmter  Anzeigen:  der  Kaufgcsuche
und  der  Angebote  mit  Forderung  von.  Preisangeboten  für  Lebensmittel ­
  u.  ».^beauftragt.
Eine  Reihe  von  Städten  hat  für  Ersatzmittel  die  Erlaubnispflicht ­
  eingeführt  (Köln,  München,  Frankfurt,  Hanau  u.  a.)
und  die  Preisstcllen  mit  der  Durchführung  betraut.  Eine  Preisstelle
(Witten)  hat  die  Überwachung  du  r  ch  Fra  u  e  n  in  der  Weise
organisiert,  daß  die  Frauen  sich  jene  Preise  aufschreibe»,  die  ihnen  bei
ihren  Einkäufen  abgefordert  werden;  wo  Höchstpreisüberschreitunge»
vorliegen,  vermerken  sie  es  auf  einem  Vordruck  und  reichen  diesen  der
Preisstelle  ein.
Eine  Reihe  von  Städten  hat  auch  Maßnahmen  gegen  unerwünschte ­
  Verkehrserscheinungen,  soweit  sie  vom  Verbraucher  ausgehen, ­
  getroffen,  etwa  durch  die  das  Hamster  n  beengende  Bestimmung, ­
  daß  nur  in  den  kleinhandelsmäßig  üblichen  Mengen  oder
in  bestimmten,  besonders  vorgeschriebenen  Mengen  und  Formen  abgegeben ­
  werden  darf.
Es  sei  hervorgehoben,  daß  aus  dem  Dreistufen-Aufban  des
Preisprüfungsfystems  mit  örtlichen  Preisprüfungsstellen,  Landes-,
Bezirks-  oder  Provinzialstellcn  und  Reichsstelle  an  jede  einzelne  Stelle
von  selbst  Überwachungsarbeiten  von  außen  herangetragen  werden,
sodaß  jede  Überwachungstechnik  sich  selbsttätig  ausbreitet,  insofern
als  die  einzelne  Preisstelle  für  Die  aus  ihrem  Bezirke  stammenden
Anlässe  die  gegebene  Untersuchungs-  und  Überwachungsstelle  zum'
Einschreiten  ist.  Die  Preisstelle,  in  deren  Arbeitsgebiet  die  Überteuerung ­
  oder  sonstige  unzulässige  Erscheinung  kündbar  wird,  fordert
die  andere,  in  deren  Bezirk  der  Fall  seinen  Ausgang  genommen  hat,
zur  Verfolgung  auf.  Die  Bezirksstellen  und  die  Reichsstelle  vermitteln ­
  diesen  Verkehr,  ähnlich  wie  das  schon  oben  bei  den  Inseraten
erwähnt  wurde,  und  fördern  ihn  durch  die  bei  ihnen  sich  sammelnden
allgemeinen  Erfahrungen.  Die  bei  der  Reichsstelle  reichlich  durchlaufenden ­
  Untersuchungsanlagen  geben  ein  Bild  von  der  umfang
reichen  Tätigkeit,  welche  die  Preisstellen  gerade  nach  dieser  Hinsicht
hin  entwickeln.
            
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