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Verteilungspreis ist entweder von Reichs wegen bestimmt oder doch
in natürlicher Abhängigkeit vom Lieferungspreise der Kriegsgesellschaft;
und nicht zusetzt schiebt sich zwischen Zentralwirtschaftsstellen
und Kommnnalverbänden eine Reihe mehr oder minder maßgebender
Zwischenorganisationen ein (Landes- und Bezirkszentralen)
und entlasten den Kommunalverband noch mehr von BersorgungSanfgaben.
Diese Verschiebung in der Zuständigkeit der Kommunalverbände
für die Versorgnngs- und Preisz'egclung zog selbsttätig eine V c rc
n g e r u n g des A r b ei t s f e l d ös der PreisprüfnngSstellen
Nach sich; denn was den'Kommunalverband an Zuständigkeiten
verlor, verlor, die ihm z,nr Unterstützung und Beratung beigeordnete
Preisstelle gleichfalls. Das wurde auch deutlich empfunden;
die vierte Beratung der ReichSprüfnngSstelle mit den Vertretern der
Landes- und Provinz-Preisstellen (7. August 1916) ist dafür bezeichnend;
die Frage: „was sollen die Preisstellen bei der Neuregelung
der Dinge noch?" wurde lebhaft , besprochen, und in der
Art, wie sic von den einzelne» Vertretern beantwortet wurde,
drückte sich überwiegend eine Ungewißheit bezüglich des verbleibenden
Aufgabenfeldes ans. Der allgemeine Wunsch ging ans
neue Klarstellung der Aufgaben und der ZnständigkeitSgrcnzen.
FürGie Preisstellen ergab sich in ihrem Verhältnis zum Kommnnalverbandc
noch eine weitere Beengung ihrer Zuständigkeiten. Wo
seitens der Gemeinden Kriegswirtschaftsämter und LebenSmittelversorgungsstellen
im Anschluß an die Grundgedanken der Bekanntmachung
vom 28. September 1918 oder als Schlnrglieder im
Rahmen des Zentralbewirtschaftnngssystems geschaffen worden
waren, da neigten diese dazu, die ihnen durcki den Übergang auf
die Zentralbcwirtschaftungsstellen entzogenen Zuständigkeiten nach
anderer Richtung zu ersetzen oder überhaupt ihre Zuständigkeit zu
erweitern. Das geschah durch stärkere Betonung der ihnen verbliebenen
oder zugewiesenen Zuständigkeiten unter Znrnekdrängung
der Preisprüfungsstcllcn. So hatten gerade diese letzteren die Haupt
unqunst der neuen Aufgabenvertcilung zwischen Reichs- und Landesstellen
und Kommnnalverbänden zu tragen,
6) B e s ch r ä n k u n g c n i n d e r Tätigkeit der Preisprüfungs
st eilen.
Man könnte denken, nach alledem ließe sich hi der Tätigkeit der
Preisstellen eine erste Zeit mit vielseitigen Arbeiten und Leistungen
und eine spätere Zeii rückgehender Bedeutung, geringerer Aufgaben