Full text : Die Preisprüfungsstellen

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Verteilungspreis  ist  entweder  von  Reichs  wegen  bestimmt  oder  doch
in  natürlicher  Abhängigkeit  vom  Lieferungspreise  der  Kriegsgesellschaft; ­
  und  nicht  zusetzt  schiebt  sich  zwischen  Zentralwirtschaftsstellen ­
  und  Kommnnalverbänden  eine  Reihe  mehr  oder  minder  maßgebender ­
  Zwischenorganisationen  ein  (Landes-  und  Bezirkszentralen)
und  entlasten  den  Kommunalverband  noch  mehr  von  BersorgungSanfgaben.

Diese  Verschiebung  in  der  Zuständigkeit  der  Kommunalverbände
für  die  Versorgnngs-  und  Preisz'egclung  zog  selbsttätig  eine  V  c  rc
  n  g  e  r  u  n  g  des  A  r  b  ei  t  s  f  e  l  d  ös  der  PreisprüfnngSstellen
  Nach  sich;  denn  was  den'Kommunalverband  an  Zuständigkeiten ­
  verlor,  verlor,  die  ihm  z,nr  Unterstützung  und  Beratung  beigeordnete ­
  Preisstelle  gleichfalls.  Das  wurde  auch  deutlich  empfunden;
die  vierte  Beratung  der  ReichSprüfnngSstelle  mit  den  Vertretern  der
Landes-  und  Provinz-Preisstellen  (7.  August  1916)  ist  dafür  bezeichnend; ­
  die  Frage:  „was  sollen  die  Preisstellen  bei  der  Neuregelung ­
  der  Dinge  noch?"  wurde  lebhaft  ,  besprochen,  und  in  der
Art,  wie  sic  von  den  einzelne»  Vertretern  beantwortet  wurde,
drückte  sich  überwiegend  eine  Ungewißheit  bezüglich  des  verbleibenden ­
  Aufgabenfeldes  ans.  Der  allgemeine  Wunsch  ging  ans
neue  Klarstellung  der  Aufgaben  und  der  ZnständigkeitSgrcnzen.
FürGie  Preisstellen  ergab  sich  in  ihrem  Verhältnis  zum  Kommnnalverbandc
  noch  eine  weitere  Beengung  ihrer  Zuständigkeiten.  Wo
seitens  der  Gemeinden  Kriegswirtschaftsämter  und  LebenSmittelversorgungsstellen
  im  Anschluß  an  die  Grundgedanken  der  Bekanntmachung ­
  vom  28.  September  1918  oder  als  Schlnrglieder  im
Rahmen  des  Zentralbewirtschaftnngssystems  geschaffen  worden
waren,  da  neigten  diese  dazu,  die  ihnen  durcki  den  Übergang  auf
die  Zentralbcwirtschaftungsstellen  entzogenen  Zuständigkeiten  nach
anderer  Richtung  zu  ersetzen  oder  überhaupt  ihre  Zuständigkeit  zu
erweitern.  Das  geschah  durch  stärkere  Betonung  der  ihnen  verbliebenen ­
  oder  zugewiesenen  Zuständigkeiten  unter  Znrnekdrängung
der  Preisprüfungsstcllcn.  So  hatten  gerade  diese  letzteren  die  Haupt
unqunst  der  neuen  Aufgabenvertcilung  zwischen  Reichs-  und  Landesstellen ­
  und  Kommnnalverbänden  zu  tragen,
6)  B  e  s  ch  r  ä  n  k  u  n  g  c  n  i  n  d  e  r  Tätigkeit  der  Preisprüfungs
  st  eilen.
Man  könnte  denken,  nach  alledem  ließe  sich  hi  der  Tätigkeit  der
Preisstellen  eine  erste  Zeit  mit  vielseitigen  Arbeiten  und  Leistungen
und  eine  spätere  Zeii  rückgehender  Bedeutung,  geringerer  Aufgaben
            
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