Full text : Die Preisprüfungsstellen

stellen,  z.  B.  für  Nährmittel,  Bier,  Honig,  und  eine  Anzahl  von
Aufkaufs-  und  Versorgungsstellen  (Einkaufsgcsellschaften,  Lebcns-|[
  luittelvcrsorguugSämter,  Bezirkszentralen  usw.),  die  bei  enger  Verbindung ­
  mit  der  Verwaltung  doch  für  gewöhnlich  Kaufleute  in  der
Geschäftsführung  haben.
Die  Reichsstelle,  die  Kriegsgesellschaft,  der  Kriegsausschus;  und
dasLebensmittelvcrsorgungsaint  wurden  die  wichtigstcnOrganisationsformen
  der  zentralen  Bewirtschaftung.  Genaue  Erfassung  der  Vorräte, ­
  Beschlagnahme  und  Enteignung  gehen  der  Bewirtschaftung  voraus; ­
  die  Mittel  der  Bewirtschaftung  sind  Verbrauchsbeschränkung,
Verbrauchsverbote,  Kopfzuteilung,  Streckung,  Gestellung  von  Ersatzstoffen, ­
  Lieferungszwang,  Absatzzwang.  Die  natürliche  Ergänzung  der
Zentralbewirtfchafturtg  ist  die  zentrale  Preis  r  eg  e  l  u  n  g  ;
aas  verlangte  schon  der  von  der  Öffentlichkeit  dringend  geforderte
Ausgleich  der  manchmal  sehr  weit  auseinandergehenden  Preise;  das
war  auch  durch  die  Aufkaufs-,  Verwaltungs-  und'Bewirtschaftungskosten ­
  der  Zentralstellen  geboten,  und  nicht  zuletzt  hatten  die  Zentralstellen ­
  in  der  Preispolitik  eine  Handhabe  der  Verteilungsregelung
U  und  Versorgungspolitik,  ganz  abgesehen  von  Gründen  sozialpolitischer
und  sonstiger  Art,  die  für  eine  zentrale,  Preisbestimmung  und  Gesamtvcrrechnung
  sprechen.
Ist  mit  der  Errichtung  des  Krieasernährüngsamtes  der  Gedanke,
das  Schwergewicht  der  Kriegswirtschaft  in  den  Kommunalverband
zu  legen,  aufgegeben,  so  hat  der  Kom  m  u  n  a  l  v  er  band
durch  die  Errichtung  der  K  r  i  e  g  s  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  e  n
viel  an.  V  c  r  f  n  g  uch  g  s  m  a  ch  t  u  nb  B  e  ft  i  m  m  u  n  gs  recht
v  erlore  n.  Einesteils,,wird  ihm  die  selbständige  Verfügung  über
fl'  -Wareu-cntzogcns  der  ünmittelbaraBezckg  von  Auslandsware  hört  auf,
die  Einfuhr  wird  bei  der  Z.  E.  G.  und  einigen  Kriegsgesellschaften
zentralisiert;  die  Verteilung  geschieht  nach  Anweisungen  des  Kriegsernährungsamts ­
  und  der  Kriegsgesellschaften.  Eines  nach  dem  anderen ­
  von  den  wichtigen  Verbrauchsgütern  des  Inlandes  geht  den
gleichen  Weg,  untcrfällt  Kriegsgesellschaften  und  scheidet  damit  für
die  freie  Verfügung  des  Kommunalverbandes  aus.  Daneben  her
—läuft  eine  fortschreitende  sonstige  Beschränkung  des  Verfügnngs-A'ercichs
  der  Kommunalverbände:  _i.hr  Bestimmungsrecht  über  die
-Verwendung  von  Vorräten  wird  ihnen  durch  Vorschriften  über  sie
Verwendringsweise,  über  Verbrauch  und  Verteilung  beschnitten;  bezüglich ­
  der  Zerteilung"  zugewiesener  Vorräle,_.wLrdeu  meistens  bei
  tlÜLmte.  bindende  Auordmmgew.  getroffen.  Die  Preisregelung  von
den  Zentralstellen  her  nimmt  ihnen  weitere  Bestimmungsrechte,  der
            
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