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in natura aus den Roggenmagazinen auszahlen. Seine Vorschläge wurden
angenommen, und nach seiner Angabe sind binnen kurzer Zeit 8 900
Arbeiter bei derartigen öffentlichen Unternehmungen beschäftigt worden*).
Als dann die gesegnete Ernte des Jahres 1823 abermals ein großes
Mißverhältnis zwischen dem Getreidepreis und den baren Abgaben schuf,
wurde auf Vorschlag Borgstedes ein zweijähriger Bedarf für das in den
Preußischen Provinzen garnisonierte Militär angekauft. Hippel stellte den
Antrag, Getreidekäufe in noch größerem Umfang vorzunehmen. Schön
bekämpfte den Plan in einem Gutachten, das den Gegensatz der streitenden
Anschauungen zu klarem Ausdruck bringt °). Die Regierung zu Marienwerder
sei befangen in den Interessen des einzelnen Ackerwirts, „der unbekümmert
um den Gang der Dinge in der Welt nur hohe Preise haben will und dem
Gouvernement es zumutet, daß es sie besorge". Der Staat habe mit den
bisherigen Ankäufen den Untertanen nur seinen guten Willen zeigen wollen,
und der bedeutende Geldverlust werde, wie Schön nicht ohne Bosheit
hinzufügt, durch den moralischen Gewinn überreichlich gedeckt. „Aber den
Roggeuankauf als staatswirtschaftliche Maßregel halten und fortsetzen zu
wollen, würde an Vermessenheit grenzen." Schön unterstützte demgegen
über die Vorschläge der Regierung zu Danzig, die offenbar unter seinem
Einfluß zustande gekommen sind. Sie sähe klar, das; „in der Sache selbst,
welche kein Gouvernement herbeigeführt und kein Gouvernement heben
könne, jedem zu überlassen sei, daß er seine Verhältnisse dem neuen Staude
der Dinge anpasse. Sie hat daher von der Meinung, als ob ein Gouverne
ment durch Mitgetreide-Handel den Getreidepreis bestimmen könne, ganz
abstrahiert . Es könne nur daraus ankommen, das Mißverhältnis zwischen
den Produktenpreisen und den staatlichen Abgaben zu mildern. Es seien
deshalb für diejenigen Klassensteuerpflichtigen und Domäneneinsassen, die
ihre Zahlungen nicht leisten könnten, „um das in seinen Folgen radikaliter
verderbliche Schenken und Niederschlagen zu verhüten, andere Leistungen
zu substituieren." Demgemäß beantragte Schön, Abgabenreste im Betrag
von 100000 Tlr. abarbeiten zu lassen, und zwar nicht nur durch Hand-,
sondern auch durch Spanndienste. Denn dann könne der Landmann das
überschüssige Getreide getrost an das Vieh verfüttern, da dieses ihm Nutzen
bringe.
Schön ging also von der Auffassung aus, daß man nicht durch Erlasse
und Stundungen die Bauern an eine schlaffere Wirtschaftsführung ge
wöhnen dürfe. „Ausnahmen von Steuergesetzen in Antrag zu bringen,
wäre meines Erachtens die nachtheiligste Operation gewesen: denn diese
0 An Voß 27. Dez. 1822. Danzig St. A. 161, 209.
°) Beilage Nr. V.