Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Fonds  der  3  Millionen,  soweit  derselbe  zureicht,  auf  Höhe  der  von
Ihnen  in  Antrag  gebrachten  600000  rth.  entnehmen  können.  Der
Aufkauf  wird  am  angemessensten  durch  die  Seehandlung  geleitet
werden,  mit  welcher  darüber  eine  besondere  Uebereinkunft  zu  treffen,
Ich  Ihnen  überlaße.
3,  Will  Ich  behufs  eines  Vorschußes  bis  auf  Höhe  von  .  .  .  160000  rth.
zur  Deckung  der  in  den  Terminen  von  Weihnachten  1824  bis  Juny
1826  etwa  ausbleibenden  Zinsen  mit  der  bey  Ostpreußen  festgesetzten
Maasgabe  bewilligen.
Die  Vorschüße  zu  2.  und  3.  werden  vom  Tage  des  Empfanges
an  zu  4  Procent  verzinset.  Ich  habe  übrigens  die  in  der  Verordnung
vom  13.  December  1821  vorbehaltene  Bestimmung  rücksichtlich  der
vom  Johannis  Termin  1826  ab  einzulösenden  ältern  Zins  Coupons
laut  abschriftlich  anliegender  an  den  Minister  des  Innern  gerichteten
Ordre  heute  besonders  erlaßen.
II.  In  Bezug  auf  die  Unterstützung  des  Landes  bewillige  Ich,  insoweit ­
  der  Fonds  zureicht,  eine  Summe  bis  zur  Höhe  von  300000  rth.,
über  welche  Sie  eben  so  zu  verfügen  haben,  wie  es  wegen  Ostpreußen
zu  2.  angeordnet  ist.
Sollten  in  einzelnen  Fällen  auch  in  Westpreußen  lebenslängliche
Unterstützungen  erforderlich  seyn,  so  müßen  sie  aus  den  Zinsen  der
Unterstützungs-Kapitalien  wie  bei  Ostpreußen  entnommen  werden.
Was  die  von  Ihnen  in  Antrag  gebrachte  Ausführung  öffentlicher
Werke  betrift,  so  überlaße  Ich  Ihnen,  über  die  einzelnen  Gegenstände
an  die  betreffenden  Ministerien  besonders  zu  berichten.  Ich  werde
die  Vorträge  derselben  hiernächst  erwarten  und  darüber  das  Nähere
beschließen.  Die  Bewilligung  der  für  die  Kunststraße  in  Ostpreußen  in
südlicher  Richtung  von  Königsberg  und  für  die  Erdarbeiten  bei  Thorn
nachgesuchten  40000  rth.  muß  hiernach  vorbehalten  bleiben.
Ich  empfehle  diese  für  das  Wohl  der  Ihrer  speciellen  Verwaltung
anvertrauten  Provinzen  so  wichtige  Angelegenheit  Ihrer  thätigsten
Vorsorge.
Berlin,  den  12ten  Februar  1825.

(gez.)  Friedrich  Wilhelm.

An
den  wirklichen  Geheimen  Rath
und  Ober-Präsidenten
von  Schön.
            
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