Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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2,  Will  Ich  der  Landschaft  zur  Deckung  der  Ausfälle,  welche  sie  an  Capital
und  Zinsen  erleiden  dürste,  diejenige  Summe  als  Schenkung  überweisen ­
  laßen,  welche  innerhalb  der  allgemein  bestimmten  Grenzen
auf  die  von  Ihnen  in  Antrag  gebrachten  700000  rth.  bewilligt  werden
können.
3,  Will  Ich  derselben  für  die  5  Zinsentermine  von  Weihnachten  1824  bis
dahin  1826  in  halbjährigen  Raten  ä  60000  rth.  zur  Deckung  etwaniger
Zinsen  Ausfälle  ein  Capital  bis  zur  Höhe  von  300000  rth.  insofern  die
allgemeine  Grenze  der  vorhandenen  Mittel  es  gestattet,  als  zu  4  Prozent ­
  zinsbaren  Vorschuß  bewilligen.  Ich  genehmige  zugleich,  daß  Sie
aus  den  Ihnen  zu  überweisenden  Geldern  die  mit  272120  rth.  über
die  noch  rückständigen  Zinsen  circulirenden  Coupons  nach  und  nach
aufkaufen,  oder  durch  die  Seehandlung  aufkaufen  laßen,  wobey  Ich  Sie
auf  die  Verordnung  vom  13ten  December  1821  aufmerksam  mache,
nach  welcher  die  gänzliche  Tilgung  des  Zinsenrückstandes  der  ostpreußischen ­
  Landschaft  mit  dem  Weihnachtstermin  1825  vollendet
seyn  muß.
II.  Auf  Ihre  Anträge  wegen  Unterstützung  des  Landes  habe  Ich
1,  zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  bei  den  bäuerlichen  Regulierungen,
welche  aus  den  zur  Disposition  des  Ministerii  des  Innern  gestellten
Summen  noch  keinen  Vorschuß  erhalten  haben,  die  Summe  von
100000  rth.
zu  Ihrer  Verfügung  gestellt.
Ich  habe  hierbey  die  Maasgabe  festgesetzt,  daß  diese  Summe  nur
als  Vorschuß,  jedoch  in  den  ersten  6  Jahren  zinslos  behandelt  und  hiernächst ­
  mit  4  Prozent  verzinset  und  mit  2  Procent  jährlich  amortisirt
werden  soll.
Ihren  Antrag,  bei  den  bäuerlichen  Regulirungen  denjenigen  Theil,
der  die  Regulirung  nicht  begehrt,  die  Kosten  zu  erlaßen,  kann  ich  zwar
unbedingt  nicht  bewilligen,  doch  habe  Ich  das  Ministerium  des  Innern
angewiesen,  alle  billige  Rücksichten  hierin  zu  beobachten,  so  wie  Ich
Sie  noch  besonders  authorisire,  die  General-Commission  bei  Berechnung ­
  und  Einziehung  der  Kosten  in  spezielle  Aufsicht  zu  nehmen.
2,  Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  durch  zinsbare  Darlehne  behufs
einer  Verbeßerung  ihrer  Wirthschaften  und  zur  Abtragung  gekündigter
Kapitalien,  insofern  der  Besitzer  oder  sein  Erblaßer  das  Gut  vor  dem
Iten  Junius  1808  beseßen  oder,  falls  er  es  später  erworben,  durch  den
Feldzug  von  1812  bedeutende  Verluste  erlitten  hat,  und  die  Sicherheit
innerhalb  %  des  Güterwerths  nachgewiesen  werden  kann,  haben  Sie
von  den  zu  Ihrer  Disposition  gestellten  3  Millionen  bis  zur  Höhe
von  1150000  rth.  zu  verfügen,  so  weit  die  Ihnen  gesteckte  Grenze  eine
            
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