Beilage Nr. V.
Gutachten v. Schöns über den Getreideankauf und über die
Notstandsarbeiten.
(Danzig St. A. 161, 135, Konzept.)
Danzig den 27. Septbr. 1823.
Sr. König!. Hoheit dem Kronprinzen,
und
An E. K. hochlöbl. Staats-Ministerium
Berlin.
Die überaus gesegnete Erndte in Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen und
Kartoffeln hat natürlich zur Folge gehabt, daß, ungeachtet der Landmann
noch beschäftigt, also die eigentliche Verkaufszeit noch nicht eingetreten ist,
doch die Preise bedeutend gesunken sind. Tritt jene Verkaufszeit, wo baare
Leistungen vom Landmanne gefordert werden, ein, so besorgt man einen
noch tieferen Fall, so, daß, da die baaren Leistungen häufig auf höhere
Preise fundiert sind, hier ein Mißverhältniß voraus zu sehen ist, welches,
komnit es unvorbereitet, große Verlegenheiten erzeugen kann.
Es sind darüber Vorstellungen mancherley Art an die Regierungen
gekommen, und damit diese nicht die Sache einzeln betrachteten und auf
nahmen und nicht einseitige Ansichten verfolgten, bat ich beide Collegia,
die Lage der Sache gründlich und ausführlich in Erwägung zu ziehen und
dann über das, was zu thun sey, ihre Meinung vorzutragen.
Ich überreiche die Berichte beider Regierungen. Die
1. zu Danzig hat die Sache meines Erachtens gründlich und klar auf
gesetzt, sie sieht, daß nicht ein momentanes Uebel zu bekämpfen oder
eine augenblickliche Conjunütur zu besiegen ist, sondern daß davon
nur die Rede seyn könne, da wo bestehende Staats-Einrichtungen zu
dem neuen, schnell eingetretenen Stande der Dinge nicht passen, diese
zu mockikiviren, und in der Sache selbst, welche kein Oouvernemsnt
herbeigeführt hat und kein Oouvernement heben kann, Jedem zu
überlaßen, daß er seine Verhältniße dem neuen Stande der Dinge
anpasse. Sie hat daher von der Meinung, als ob ein Oouvernement
durch Mit-Getreide-Handel den Getreide-Preiß bestimmen könne,
ganz adstaüirt und nur zu erforschen gesucht, wo in Absicht der baaren
Leistungen an König!. Eaßen der Anlage offenbar ein höherer Preiß
zum Grunde liegt, und sie hat gefunden:
a. daß bei der Klaßen-Steuer die 3 unteren Klaßen,
b. bey den Gutsherrlichen, nicht Landesherrlichen Einkünften
aa. die neueren Domainen-Erbpächter, und