Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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nicht zu den Domänen gehörigen bäuerlichen, sowie die städtischen Besitzer; 
die Domäneneinsassen sollten in anderer Weise bedacht werden. Der Finanz 
minister v. Bülow wurde angewiesen, sich nach Preußen zu begeben und 
mit den Behörden und Deputierten der Stände einen Verteilungsplan 
aufzustellen. 
Das Ergebnis dieser Beratungen Bülows war, daß der Kreis der 
Unterstützungsberechtigten enger gezogen wurde, als die Kabinettsordre 
von: 13. Juni vorsah, und im wesentlichen der Standpunkt des General- 
landtags von 1815 angenommen wurde. Schon vor seiner Reise, die im 
September stattfand, hatte Bülow die Kabinettsordre dahin interpretiert, 
„daß die Besitzer bäuerlicher Grundstücke in den adligen Gütern, welche 
solche vor dem Edikt vom 14. September 1811 noch nicht eigentümlich be 
sessen haben, an dem königlichen Gnadengeschenk nicht partizipieren 
können"*). In den Verhandlungen zu Königsberg wurde noch die weitere 
Einschränkung gemacht, daß von den Städtern nur die, die Ackerbau trieben, 
zuzulassen seien. Der Anteil des Bauernstandes wurde begrenzt auf die 
jenigen Einsassen, „denen adeliche Rechte beywohnen und die vor dem 
Jahre 1807 Eigenthümer oder Erbpächter ihrer Besitzung gewesen und nicht 
Domainenbauern sind". Ganz im Sinne der Kabinettsordre wurden die 
zu hoch und die nur wenig verschuldeten Besitzer ausgeschlossen. Als obere 
Grenze der Verschuldung sollten 9 /, 0 des Hypothekenwerts der Grundstücke 
gelten, als untere y 2 des Erwerbspreises bei Gütern, die vor 1790, Vs bei 
solchen, die später erworben worden waren. Als Maximum der Unter 
stützung wurden bei Verlust des Inventars 10—15% des Gutswerts, bei 
Verlust des Inventars und sämtlicher Gebäude 33Vg°/> festgesetzt, als 
Minimum 160 Tlr.; „wer also nicht nachweisen kann, daß er 1806/7 so viel 
an Pferden, Vieh, Saat und Gebäuden verloren hat, bleibt von der Unter 
stützung ausgeschlossen". Die letztere, etwas unklare Bestimmung wurde 
späterhin von den ostpreußischen adligen Deputierten gegen den Wider 
spruch der Köllmer und Städter dahin gedeutet, daß mit den 150 Talern 
das Minimum der Unterstützung gemeint sei, nicht des Verlustes, der 
sich also auf mindestens 460 Tlr. belaufen mußte, — eine für kleine Wirt 
schaften verhängnisvolle Einschränkung. Die Verteilung der drei Millionen 
auf die vier Regierungsbezirke wurde in der Weise geregelt, daß Ostpreußen 
1350000, Lithauen 300000, Danzig und Marienwerder zusammen 1350000 
erhielten^. Die Summen sollten ratenweise in den Jahren 1817—23 
0 Bülow an das Regierungspräsidium zu Marienwerder. Geh. St. A. 77. 59. 
26. vol. 8. 
2 ) I. B. Bülows v. 5. Okt. 1816 über die Ergebnisse seiner Reise Geh. St. A. 
89 1! IV 44. 1 * 2 /z. Auerswald, Nachricht für die Herren Stände und deren Deputierte
	        
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