Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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nicht  zu  den  Domänen  gehörigen  bäuerlichen,  sowie  die  städtischen  Besitzer;
die  Domäneneinsassen  sollten  in  anderer  Weise  bedacht  werden.  Der  Finanzminister ­
  v.  Bülow  wurde  angewiesen,  sich  nach  Preußen  zu  begeben  und
mit  den  Behörden  und  Deputierten  der  Stände  einen  Verteilungsplan
aufzustellen.
Das  Ergebnis  dieser  Beratungen  Bülows  war,  daß  der  Kreis  der
Unterstützungsberechtigten  enger  gezogen  wurde,  als  die  Kabinettsordre
von:  13.  Juni  vorsah,  und  im  wesentlichen  der  Standpunkt  des  Generallandtags
  von  1815  angenommen  wurde.  Schon  vor  seiner  Reise,  die  im
September  stattfand,  hatte  Bülow  die  Kabinettsordre  dahin  interpretiert,
„daß  die  Besitzer  bäuerlicher  Grundstücke  in  den  adligen  Gütern,  welche
solche  vor  dem  Edikt  vom  14.  September  1811  noch  nicht  eigentümlich  besessen ­
  haben,  an  dem  königlichen  Gnadengeschenk  nicht  partizipieren
können"*).  In  den  Verhandlungen  zu  Königsberg  wurde  noch  die  weitere
Einschränkung  gemacht,  daß  von  den  Städtern  nur  die,  die  Ackerbau  trieben,
zuzulassen  seien.  Der  Anteil  des  Bauernstandes  wurde  begrenzt  auf  diejenigen ­
  Einsassen,  „denen  adeliche  Rechte  beywohnen  und  die  vor  dem
Jahre  1807  Eigenthümer  oder  Erbpächter  ihrer  Besitzung  gewesen  und  nicht
Domainenbauern  sind".  Ganz  im  Sinne  der  Kabinettsordre  wurden  die
zu  hoch  und  die  nur  wenig  verschuldeten  Besitzer  ausgeschlossen.  Als  obere
Grenze  der  Verschuldung  sollten  9 /, 0  des  Hypothekenwerts  der  Grundstücke
gelten,  als  untere  y 2  des  Erwerbspreises  bei  Gütern,  die  vor  1790,  Vs  bei
solchen,  die  später  erworben  worden  waren.  Als  Maximum  der  Unterstützung ­
  wurden  bei  Verlust  des  Inventars  10—15%  des  Gutswerts,  bei
Verlust  des  Inventars  und  sämtlicher  Gebäude  33Vg°/>  festgesetzt,  als
Minimum  160  Tlr.;  „wer  also  nicht  nachweisen  kann,  daß  er  1806/7  so  viel
an  Pferden,  Vieh,  Saat  und  Gebäuden  verloren  hat,  bleibt  von  der  Unterstützung ­
  ausgeschlossen".  Die  letztere,  etwas  unklare  Bestimmung  wurde
späterhin  von  den  ostpreußischen  adligen  Deputierten  gegen  den  Widerspruch ­
  der  Köllmer  und  Städter  dahin  gedeutet,  daß  mit  den  150  Talern
das  Minimum  der  Unterstützung  gemeint  sei,  nicht  des  Verlustes,  der
sich  also  auf  mindestens  460  Tlr.  belaufen  mußte,  —  eine  für  kleine  Wirtschaften ­
  verhängnisvolle  Einschränkung.  Die  Verteilung  der  drei  Millionen
auf  die  vier  Regierungsbezirke  wurde  in  der  Weise  geregelt,  daß  Ostpreußen
1350000,  Lithauen  300000,  Danzig  und  Marienwerder  zusammen  1350000
erhielten^.  Die  Summen  sollten  ratenweise  in  den  Jahren  1817—23

0  Bülow  an  das  Regierungspräsidium  zu  Marienwerder.  Geh.  St.  A.  77.  59.
26.  vol.  8.
2 )  I.  B.  Bülows  v.  5.  Okt.  1816  über  die  Ergebnisse  seiner  Reise  Geh.  St.  A.
89  1!  IV  44.  1 *  2 /z.  Auerswald,  Nachricht  für  die  Herren  Stände  und  deren  Deputierte
            
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