Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ritterschaftlichen Kreditsystems, in das zwar seit 1808 die größeren Mimischen 
Grundbesitzer aufgenommen waren, ohne indes eine Rolle zu spielen, bei 
der Verteilung der Retablissementsgelder den entscheidenden Einfluß aus 
geübt. Mangels einer anderen Vertretung des Landes hatte schon in den 
großen Tagen von 1808 und 1813 der Generallandtag des ostpreußischen 
Kreditsystems, dessen Geschäftskreis eigentlich nur die landschaftliche Selbst 
verwaltung umfaßte, eine politische Bedeutung erlangt, und Stein hatte 
diese Entwicklung sanktioniert. Namentlich hat er auch den engeren Aus 
schuß des Generallandtages, das „Comitä der ostpreußischen und 
lithauischen Stände", als ein rechtmäßiges Organ der Landeigentümer 
anerkannt und die Behörden angewiesen, gegebenenfalls mit ihm zu unter 
handeln. Das Konütee übernahm späterhin die Führung in der Oppo- 
fitton des ostpreußischen Adels gegen die Hardenbergschen Reformgesetze. 
Ein Versuch Schuckmanns, diesen Herd feudal-ständischer Unzufrieden 
heit zu unterdrücken, mißlangt). Das Komitee behielt seinen politischen 
Einfluß, wie Schuckmann bei den Verhandlungen über das Retablisse 
ment alsbald erfahren sollte. Unter der klugen Leitung des ehemaligen 
Ministers Grafen Alexander zu Dohna betätigte es sich noch oft als ein 
Organ des ständisch-liberalen 3 ) Widerstandes gegen die Berliner Regierung. 
Ansang Mai 1816 waren Auerswald, der Oberpräsident von Ost 
preußen, Schön, der 1816 das Gumbinner Negierungspräsidium mit dem 
Danziger Oberpräsidium vertauschte, und Hippel, der Regierungspräsident 
von Marienwerder, zu einer Konferenz nach Berlin berufen. Ihre Anträge 
gingen auf eine Bewilligung von 3780000 Tlr. zur Unterstützung einzelner 
Gutsbesitzer und einer Summe von 1200000 Tlr. für die Landschaften»). 
Von dieser letzteren Forderung vermochten sie nur die Niederschlagung 
jener Vorschüsse im Gesamtbeträge von 594000 Tlr. durchzusetzen, die 
1808 und 1811 der ostpreußischen Landschaft gewährt worden waren. Die 
Unterstützungssumme wurde einstweilen auf 3 Millionen beschränkt. Nach 
der Kabinettsordre vom 13. Juni 1816 4 ), die diese Bewilligungen aus 
sprach, sollte sich die Verteilung erstrecken auf die adligen, köllmischen und 
0 Bezzenberger, Aktenstücke des Provinzialarchivs in Königsberg aus den 
Jahren 1786—1820 betreffend die Verwaltung und Verfassung Ostpreußens. 1898. 
S. 83—107. Paul Haake, König Friedrich Wilhelm III., Hardenberg und die preußi 
sche Verfassungsfrage, Forsch, z. brdbg. u. preuß. Gesch. 26 (1913) S. 563. 28 (1915> 
®. 179. ■— Vgl. Schlobitten IX. Bg. Alexander: Streit mit Schuckmann 1816. 
2 ) Das Komitee hat z. B. 22. Febr. 1820 in einer von Dohna verfaßten I. E. 
gegen die Carlsbader Beschlüsse opponiert. Aus den Papieren VI 624. — Vgl. Schlo- 
bitten IX Bg. Alexander: Das ständische Komitee gegen die Demagogenriecherei 
und gegen die Kamptzschen Umtriebe. 
3 ) Geh. St. A. 74 I. XX 8. vol. I. 
4 ) Bezzenberger S. I3f.
	        
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