Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

15

ritterschaftlichen  Kreditsystems,  in  das  zwar  seit  1808  die  größeren  Mimischen
Grundbesitzer  aufgenommen  waren,  ohne  indes  eine  Rolle  zu  spielen,  bei
der  Verteilung  der  Retablissementsgelder  den  entscheidenden  Einfluß  ausgeübt. ­
  Mangels  einer  anderen  Vertretung  des  Landes  hatte  schon  in  den
großen  Tagen  von  1808  und  1813  der  Generallandtag  des  ostpreußischen
Kreditsystems,  dessen  Geschäftskreis  eigentlich  nur  die  landschaftliche  Selbstverwaltung ­
  umfaßte,  eine  politische  Bedeutung  erlangt,  und  Stein  hatte
diese  Entwicklung  sanktioniert.  Namentlich  hat  er  auch  den  engeren  Ausschuß ­
  des  Generallandtages,  das  „Comitä  der  ostpreußischen  und
lithauischen  Stände",  als  ein  rechtmäßiges  Organ  der  Landeigentümer
anerkannt  und  die  Behörden  angewiesen,  gegebenenfalls  mit  ihm  zu  unterhandeln. ­
  Das  Konütee  übernahm  späterhin  die  Führung  in  der  Oppofitton
  des  ostpreußischen  Adels  gegen  die  Hardenbergschen  Reformgesetze.
Ein  Versuch  Schuckmanns,  diesen  Herd  feudal-ständischer  Unzufriedenheit ­
  zu  unterdrücken,  mißlangt).  Das  Komitee  behielt  seinen  politischen
Einfluß,  wie  Schuckmann  bei  den  Verhandlungen  über  das  Retablissement ­
  alsbald  erfahren  sollte.  Unter  der  klugen  Leitung  des  ehemaligen
Ministers  Grafen  Alexander  zu  Dohna  betätigte  es  sich  noch  oft  als  ein
Organ  des  ständisch-liberalen 3 )  Widerstandes  gegen  die  Berliner  Regierung.
Ansang  Mai  1816  waren  Auerswald,  der  Oberpräsident  von  Ostpreußen, ­
  Schön,  der  1816  das  Gumbinner  Negierungspräsidium  mit  dem
Danziger  Oberpräsidium  vertauschte,  und  Hippel,  der  Regierungspräsident
von  Marienwerder,  zu  einer  Konferenz  nach  Berlin  berufen.  Ihre  Anträge
gingen  auf  eine  Bewilligung  von  3780000  Tlr.  zur  Unterstützung  einzelner
Gutsbesitzer  und  einer  Summe  von  1200000  Tlr.  für  die  Landschaften»).
Von  dieser  letzteren  Forderung  vermochten  sie  nur  die  Niederschlagung
jener  Vorschüsse  im  Gesamtbeträge  von  594000  Tlr.  durchzusetzen,  die
1808  und  1811  der  ostpreußischen  Landschaft  gewährt  worden  waren.  Die
Unterstützungssumme  wurde  einstweilen  auf  3  Millionen  beschränkt.  Nach
der  Kabinettsordre  vom  13.  Juni  1816 4 ),  die  diese  Bewilligungen  aussprach, ­
  sollte  sich  die  Verteilung  erstrecken  auf  die  adligen,  köllmischen  und
0  Bezzenberger,  Aktenstücke  des  Provinzialarchivs  in  Königsberg  aus  den
Jahren  1786—1820  betreffend  die  Verwaltung  und  Verfassung  Ostpreußens.  1898.
S.  83—107.  Paul  Haake,  König  Friedrich  Wilhelm  III.,  Hardenberg  und  die  preußische ­
  Verfassungsfrage,  Forsch,  z.  brdbg.  u.  preuß.  Gesch.  26  (1913)  S.  563.  28  (1915>
®.  179.  ■—  Vgl.  Schlobitten  IX.  Bg.  Alexander:  Streit  mit  Schuckmann  1816.
2 )  Das  Komitee  hat  z.  B.  22.  Febr.  1820  in  einer  von  Dohna  verfaßten  I.  E.
gegen  die  Carlsbader  Beschlüsse  opponiert.  Aus  den  Papieren  VI  624.  —  Vgl.  Schlobitten
  IX  Bg.  Alexander:  Das  ständische  Komitee  gegen  die  Demagogenriecherei
und  gegen  die  Kamptzschen  Umtriebe.
3 )  Geh.  St.  A.  74  I.  XX  8.  vol.  I.
4 )  Bezzenberger  S.  I3f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.