Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Landschaft  Vorschüsse  tm  Wert  von  329500  Talern  gegeben  worden,  der
Westpreußischen  313000ft.
Als  das  Zahlungsnioratorinm  für  Ost-  und  Westprenßen  in  der  Form,
in  der  es  seit  1816  bestanden  hatte,  am  1.  Januar  1822  ablief  und  nicht
mehr  erneuert  wurde,  ist  der  Landschaft  ein  Spezialmoratorium
zugesichert  worden,  das  sie  bei  pünktlicher  Zahlung  der  laufenden  Zinsen
gegen  Kündigungen  ihrer  Pfandbriefe  deckte.  Es  ist  mehrfach  erneuert
und  erst  Weihnachten  1832  aufgehoben  worden.  Dainit  wurden  die  Schuldner ­
  des  ritterschaftlichen  Kreditinstituts  vor  anderen  Schuldnern  stark  bevorzugt. ­
  Das  Oberlaudesgericht  Insterburg  meinte  denn  auch:  „Was  in  Rücksicht ­
  der  adeligen  Güter  billig  scheint,  muß  es  auch  gegen  die  übrigen  Grundbesitzer ­
  sein",  und  trat  deshalb  trotz  aller  Bedenken  dafür  ein,  daß  das  Moratorium ­
  allgemein  aufrecht  erhalten  werde.  Mit  Recht  macht  es  darauf  aufmerksam, ­
  daß  es  sonst  einem  Besitzer  von  Pfandbriefen  widerfahren  könne,
seiner  eigenen  Schulden  wegen  belangt  zu  werden,  ohne  zu  ihrer  Begleichung ­
  seine  Pfandbriefe  einlösen  zu  können.  Es  blieb  aber  bei  der  neuen
Bestimnnlng  ft.
Seit  Anfang  der  zwanziger  Jahre  gewann  der  Gedanke  mehr  und  mehr
Raum,  daß  der  Staat  den  beiden  Landschaften  mit  einer  größeren  Summe
Zu  Hilfe  kommen  müsse.  Das  treibende  Element  bei  dieser  Propaganda
war  in  Ostpreußen  das  ständische  Komitee  und  Alexander  Dohna,  in
Westpreußen  Schön  ft.

III.  Die  Behandlung  der  Städte.  Die  Agrarkrisis  der  20er
Jahre.  Vorbereitung  erneuter  staatlicher  Hilfen.
Wie  die  Landschaft  sind  auch  zwei  große  Klassen  der  Bevölkerung  bei
der  Verteilung  des  Retablissemeutsfonds  stiefmütterlich  behandelt
worden:  die  Bauern  und  die  Städter.  Von  den  letzteren  erhielten  nach
langem  Streite  nur  die  ackerbautreibenden  Bürger  einen  Anteil,  '^o  be-0
  C.  O.  v.  21.  Mai  1818.  Geh.  St.  A.  74  I.  IV.  Wcstpreußen  Nr.  2.  —  C.  O.  v.
6.  Juni  1822.  Geh.  St.  A.  74  H.  II.  Preußen  Nr.  5.
0  Das  Oberlandesgericht  Insterburg  an  den  Justizminister  30.  April  18-2.
Justizministerium  I.  Registraturverwaltung,  Provinz  Preußen  Nr.  6  Vol.  1.
v  °>Jmmediatgesuche  der  ostpreußischen  und  der  westpreußischen  Generallandschastsdwektion
  und  des  ständischen  Komitees  v.  Febr.-März  1822.  -  Berichte  Schons  v.
18.  Jum  1823  u.  15.Mai  1824.  Geh.  St.  A.89  0  XI  b  Preußen  1  Vol.  II;  v.  7.  Febr.
1824  Rühl  3,  175.  Die  westpreußische  Landschaft  litt  vor  allem  daran,  daß  aus  der
Periode  vor  1815  noch  ein  großer  Posten  unbeglichener  Pfandbriefzinsen  vorhanden
war;  Schön  trat  deshalb  dafür  ein,  daß  der  Staat  für  600000  Tlr.  alte  Coupons
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