Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Zweck: Geschenk: Vorschuß: 
1. Deckung der Ausfälle an Kapital und Zinsen 
für die Ostpreußische Landschaft 700000 
2. Für die Westpreußische Landschaft zum An 
kauf der alten Kupons 600 000 
3. Für die Ostpreußische Landschaft Betriebs 
kapital gegen Zinsen 800000 
4. Für die Westpreußische desgl 150000 
5. Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost 
preußen, um Kapitalschuld abzulösen und zur 
Wirtschaftsverbesserung gegen Zinsen . . . 1 150 000 
6. Wie vor in Westpreußen 300000 
7. Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost- und 
Westpreußen, welche über % verschuldet sind, 
Kapital und Betriebskapital gegen Zinsen . 300000 
8. Zur Errichtung von Schäferschulen .... 17000 
717 000 2 800 000 
zusammen: 3 617000 Thaler. 
Eine Kabinettsordre vom 12. Februar 1825*) genehmigte im wesent 
lichen Schöns Vorschläge. Nur wurde gefordert, daß der „Landesunter 
stützungsfonds" auf 3 Millionen Taler beschränkt bleibe. Die Angelegenheit 
wurde Schöns „spezieller Leitung" übertragen und er bekam die Vollmacht, 
„sich selbst diejenigen Organe und Mittel auszuwählen, welche zur Erreichung 
des Zweckes notwendig sind". Für die Durchführung der nötigen Ermitt 
lungen hatte Schön die Landschaftsräte ausersehen. Im übrigen hatte 
aber anders als 1816 keinerlei ständische Vertretung ein Wort mitzureden. 
Wie gegen unten sicherte sich Schön auch gegen oben freie Hand. Nur in 
außergewöhnlichen Fällen holte er die Genehmigung des Königs ein. Das 
Retablissement Ostpreußens, so hat er später in seiner Selbstbiographie 
geurteilt, konnte nur von einer Persönlichkeit mit der ausgedehntesten Voll 
macht geleitet werden. 
') S. Beilage Nr. III.
	        
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