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Zweck: Geschenk: Vorschuß:
1. Deckung der Ausfälle an Kapital und Zinsen
für die Ostpreußische Landschaft 700000
2. Für die Westpreußische Landschaft zum An
kauf der alten Kupons 600 000
3. Für die Ostpreußische Landschaft Betriebs
kapital gegen Zinsen 800000
4. Für die Westpreußische desgl 150000
5. Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost
preußen, um Kapitalschuld abzulösen und zur
Wirtschaftsverbesserung gegen Zinsen . . . 1 150 000
6. Wie vor in Westpreußen 300000
7. Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost- und
Westpreußen, welche über % verschuldet sind,
Kapital und Betriebskapital gegen Zinsen . 300000
8. Zur Errichtung von Schäferschulen .... 17000
717 000 2 800 000
zusammen: 3 617000 Thaler.
Eine Kabinettsordre vom 12. Februar 1825*) genehmigte im wesent
lichen Schöns Vorschläge. Nur wurde gefordert, daß der „Landesunter
stützungsfonds" auf 3 Millionen Taler beschränkt bleibe. Die Angelegenheit
wurde Schöns „spezieller Leitung" übertragen und er bekam die Vollmacht,
„sich selbst diejenigen Organe und Mittel auszuwählen, welche zur Erreichung
des Zweckes notwendig sind". Für die Durchführung der nötigen Ermitt
lungen hatte Schön die Landschaftsräte ausersehen. Im übrigen hatte
aber anders als 1816 keinerlei ständische Vertretung ein Wort mitzureden.
Wie gegen unten sicherte sich Schön auch gegen oben freie Hand. Nur in
außergewöhnlichen Fällen holte er die Genehmigung des Königs ein. Das
Retablissement Ostpreußens, so hat er später in seiner Selbstbiographie
geurteilt, konnte nur von einer Persönlichkeit mit der ausgedehntesten Voll
macht geleitet werden.
') S. Beilage Nr. III.