Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ihm aber wenig Gelegenheit geboten, die Güter etwa bestimmten Günst 
lingen — Pächtern und Verwaltern, wie man ihm nachgesagt hat — in 
die Hand zu spielen, da hier das Meistgebot entschied. Er hat Wohl mit 
Hilse des Unterstützungssonds in einzelnen Fällen den Erwerb snbhastierter 
Güter Personen ermöglicht, die das Kaufkapital selbst nicht hätten aufbringen 
können; aber hier handelte es sich, soviel ich sehe, meist nur alte adlige 
Besitzer *). Es ist auch nicht zu vergessen, das; die Kontrolle der Berliner 
Regierung nicht völlig ausgeschaltet war, und das; die ostpreußischen Familien 
berechtigte Interessen in Immediateingaben wahrzunehmen wußten. Wir 
hörten ja oben von zwei Fällen, in denen Schöns Absichten durch Königliche 
Entscheidungen durchkreuzt worden sind. 
Die Wirkungenvon Schöns Erlassen im Bereich der ostpreußischen 
Landschaft werden am besten verdeutlicht mit Hilfe der folgenden Sta 
tistik, soweit sie sich aus den Berichten ergibt, die die Generalland 
schaftsdirektion an die Generallandtage zu richten pflegte. 
Tabelle siehe Seite 58. 
Danach wären in den Jahren 1824—1834 etwa 230 Güter den von 
Schön betriebenen landschaftlichen Subhastationen zum Opfer gefallen, 
ungefähr */ 8 der im Jahre 1824 landschaftlich beliehenen Güter. Damals 
hatte Alexander Dohna befürchtet, daß V 3 aller Güter von dem um sich 
greifenden Übel angesteckt werden würden! 
Die Kosten dieses raschen Verfahrens, d. h. die Ausfälle an Kapital 
und Zinsen, die die Landschaft bei vielen der subhastierten Güter erlitt, 
beliefen sich, soweit der Staat sie ersetzte, ans 1 y 2 Millionen Talers. Der 
vom Staat nicht gedeckte Verlust wird den tatsächlichen Ausfall etwas höher 
stellen, wenn auch nicht wesentlich, da die eigenen Mittel der Landschaft 
für größere Aufwendungen nicht ausgereicht hätten^). 
') Neben den oben erörterten Fällen (v. Schlieben, v. d. Groeben, v. Brederlow), 
in denen es sich um den Rückerwerb angestammter Güter handelt, ist eine Besonderheit 
die Unterstützung, die dem Landschastsdirektor v. Brandt auf Kupgallen durch CO. 
v. 2. Juni 1827 gewährt wurde, damit er das Gut Pellen in der Subhastation er 
werben konnte. 
2 ) Die Tabelle ergibt zwar für die Zeit von Schöns Verwaltung nur die 
Summe von 1,2 Millionen. Hierbei sind aber die ausgefallenen Zinsrückstände z. T. 
nicht mitgerechnet. Jedenfalls ergeben die Rechnungen des Unterstützungsfonds, daß 
allein bis April 1828 547975 Tlr. für Kapitalausfall und 676295 Tlr. für Zinfenausfall 
an subhastierten Gütern aus Staatsmitteln gegeben worden sind (Geh. St. A. 89 C 
XXI Preußen Gen. 2 vol. II p. 192). Dazu kommen später auf Grund der CO. 
v. 27. März 1832 noch 273099 Tlr. Vgl. das Protokoll v. 3. März 1832.(S.58 Anm.6>. 
*) Als die vom Staat zur Verfügung gestellten Fonds 1836 nahezu aufgebraucht 
waren, besorgte die Landschaft noch einen Kapitalausfall von etwa 60090 Tlr., auf 
dem Generallandtag von 1838 ist diese Ziffer auf 20000 ermäßigt. Zugleich wird ver-
	        
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