Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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9.  Proviuzial-Laudtags  (v.  Auerswald,  v.  Lavergne-Peguilhen  und
Siehr)  in  einer  Denkschrift  das  Urteil  ausgesprochen,  daß  der  fast  allgemeine
Besitzwechsel  den  größeren  Gütern  nicht  unerhebliche  Betriebsmittel  zugeführt ­
  und  dadurch  den  Wirtschaftsbetrieb  sehr  gekräftigt  habe*).
■  Schön  suchte  sich  bei  den  einzelnen  Verkäufen  dadurch  zu  sichern,  daß
er  möglichst  hohe  Anzahlungen  verlangte.  Seit  1827  aber  erleichterte  er
auf  Wunsch  des  Generallandtags  und  der  Regierung  die  Bedingungen  des
Verkaufs.  Es  wurden  Teilzahlungen  mit  Terminen  bis  zu  dreißig  Jahren
zugestanden.  Dies  hatte  nun  wohl  zur  Folge,  daß  die  Konkurrenz  sich  vermehrte ­
  und  die  Preise  stiegen.  Aber  zugleich  wurden  auch  Käufer  mit
geringen  Mitteln  angelockt.  Von  neunzig  Gütern,  die  unter  solchen  erleichterndeu
  Bedingungen  verkauft  worden  sind,  waren  1835  bereits
31  Kapitalsraten  schuldigt).
Woher  sollte  aber  auch  in  kurzer  Frist  eine  genügend  große  Zahl
geeigneter  Käufer  kommen?  Der  wunde  Punkt  in  Schöns  Verfahren
ist  die  Eilfertigkeit,  mit  der  in  wenigen  Jahren  eine  Masse  von  Gütern
am  Markt  ausgeboten  wurde.  Es  ist  fraglich,  ob  durch  ein  langsameres
Verfahren  sehr  viel  mehr  Eigentümer  in  ihrem  Besitz  erhalten  worden
wären.  Die  große  Verschuldung  hätte  doch  am  Mark  des  Großgrundbesitzes
gezehrt,  und  einer  schleichenden  Krankheit  wären  die  meisten  von  denen
zuni  Opfer  gefallen,  die  jetzt  der  durch  Schön  herbeigeführten  akuten  Krisis
erlagen.  Aber  das  massenhafte  Angebot  hat  den  Preis  der  Güter
herabgedrückt  —  sie  wurden  1826—29  durchschnittlich  36%  unter  Taxwert ­
  verkauft  —,  und  es  hat  damit  den  Ausfall,  den  die  Landschaften
erlitten  und  den  der  Staat  ihnen  größtenteils  ersetzte,  unverhältnismäßig
erhöht.  Überdies  ist  auch  gar  mancher  hinter  der  Landschaft  eingetragene
Gläubiger  geschädigt  worden.  Auf  diese  drohenden  Verluste  hatten  ja  die
landschaftlichen  Behörden  seit  zwei  Jahrzehnten  hingewiesen,  wenn  sie  angegriffen ­
  wurden,  weil  sie  nicht  rascher  zur  Subhastation  verschuldeter  Güter
schritten,  und  hatten  dies  Zögern  als  weise  Schonung  des  Kauf-  und  Leihkapitals ­
  gerechtfertigt.  Freilich  waren  auch  die  Dinge  in  dieser  Zeit  nur
nichts  besser  geworden.
Das  Bedenken,  daß  der  nmssenhafte  Verkauf  der  Güter  zu  Schleuderpreisen ­
  den  Realkredit  vernichte,  ist  Schön  zum  ersten  Male  auf  dem
Generallandtag  von  1826  entgegengebracht  worden.  Er  hat  ganz  im  Geiste
seiner  nationalökonomischen  Theorie  geantwortet,  daß  niedrige  Preise  die
Konkurrenz  der  Kauflustigen  vermehrten  und  dadurch  automatisch  der  Preis

1)  Landwirtschaftliches  Jahrbuch  a.  d.  Prov.  Preußen,  Bd.  1  (1849),  S.  295.
Vgl.  das  Urteil  Böhmes  S.  86f.
2 )  Bericht  an  den  Generallandtag  von  1835.
Schriften  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtlchaft.  Heft  t.
            
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