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wieder steige 1 ). In seinen freihändlerischen Gedanken befangen, hatte
Schön zweifellos übertriebene Vorstellungen von der Flüssigkeit des Kapitals
und von der Freizügigkeit der Landwirte. Ähnlich wie er jetzt größere Güter
in Menge versteigern ließ, hatte er einst 1808 die Höfe der Domänenbauern,
die seinen hoch gespannten Forderungen nicht gewachsen waren, niassen-
weise zum Verkauf stellen wollen, und damals schon hatte die Kritik gefragt,
woher denn die vielen Käufer kommen sollten. Daß jene Antwort auf dem
Generallandtag ein Trugschluß war, zeigten die Erfahrungen der folgenden
Jahre. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage war in der kapital
armen Provinz zu ungünstig. Gerade die Verkäufe der Jahre 1826—28
brachten der Landschaft besonders hohe Ausfälle.
Diese Ausfälle veranlaßten schließlich auch die Regierung, Schön zu
einem behutsameren Verfahren aufzufordern. In einem Jmmediatbericht
vom 1. Februar 1832 haben Lottum, Schuckmann und Maaßen, der damalige
Finanzminister, die Verkäufe als zu weitgehend getadelt und Schön nament
lich vorgeworfen, daß er nicht auf Erleichterung der Zahlungen durch lange
Termine Bedacht genommen habe, — ein zweischneidiges Schwert, wie
wir sahen. Für die Zukunft empfahlen sie an Stelle der Verkäufe Ver
pachtungen auf lange Perioden. Die Minister verkannten allerdings nicht,
daß bei Schöns Vorgehen richtige staatsmännische Erwägungen wirksam
gewesen seien; Schuckmann mochte daran denken, daß er selbst einmal
Schöns Programm in diesem Punkte vollkommen gebilligt hatte. „Es mag
zur Rechtfertigung dieser Maßregel dienen, daß man sich bei der übergroßen
Menge rettungslos verlorener Güter eines bedeutenden Teils derselben
um jeden Preis entledigen wollte, um mehr schonende Maßregeln rück
sichtlich der übrigen möglich zu machen."
Schön ließ sich, wie so oft, auch diesmal durch die Ermahnungen der
Ministerin keiner Weise beirren. Ein Erlaß an die Landschaftsdirektionen vom
3. Mai 1832 forderte aufs neue die Beschleunigung der Verkäufe rettungsloser
Güter 3 ). So mußte denn Stägemann zwei Jahre später mit Bedauern fest
stellen, daß die gegen die übereilten Verkäufe von Berlin ans erlassenen
Verfügungen „nicht den beabsichtigten Erfolg vollständig" gehabt hätten.
Stägemann hatte sich damals mit einer anonymen Kritik von
Schöns Verfahren zu beschäftigen, die schon im Dezember 1827 abgefaßt
worden war, aber erst jetzt in Berlin als eine Denunziation gegen Schön
verwandt worden zu sein scheint?). Es waren in diesem Schriftstück scharfe
y Königsberg L. A. XVI 83.
-) Danzig St. A. 161, 503.
3 ) Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2 vol. IV. Die Anklageschrift ist von
Maurenbrecher veröffentlicht, Grenzboten 1878 I S. 17—22. — Stägemanns
Promemoria v. 17. Juni 1834.