Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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wieder  steige 1 ).  In  seinen  freihändlerischen  Gedanken  befangen,  hatte
Schön  zweifellos  übertriebene  Vorstellungen  von  der  Flüssigkeit  des  Kapitals
und  von  der  Freizügigkeit  der  Landwirte.  Ähnlich  wie  er  jetzt  größere  Güter
in  Menge  versteigern  ließ,  hatte  er  einst  1808  die  Höfe  der  Domänenbauern,
die  seinen  hoch  gespannten  Forderungen  nicht  gewachsen  waren,  niassenweise
  zum  Verkauf  stellen  wollen,  und  damals  schon  hatte  die  Kritik  gefragt,
woher  denn  die  vielen  Käufer  kommen  sollten.  Daß  jene  Antwort  auf  dem
Generallandtag  ein  Trugschluß  war,  zeigten  die  Erfahrungen  der  folgenden
Jahre.  Das  Verhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  war  in  der  kapitalarmen ­
  Provinz  zu  ungünstig.  Gerade  die  Verkäufe  der  Jahre  1826—28
brachten  der  Landschaft  besonders  hohe  Ausfälle.
Diese  Ausfälle  veranlaßten  schließlich  auch  die  Regierung,  Schön  zu
einem  behutsameren  Verfahren  aufzufordern.  In  einem  Jmmediatbericht
vom  1.  Februar  1832  haben  Lottum,  Schuckmann  und  Maaßen,  der  damalige
Finanzminister,  die  Verkäufe  als  zu  weitgehend  getadelt  und  Schön  namentlich ­
  vorgeworfen,  daß  er  nicht  auf  Erleichterung  der  Zahlungen  durch  lange
Termine  Bedacht  genommen  habe,  —  ein  zweischneidiges  Schwert,  wie
wir  sahen.  Für  die  Zukunft  empfahlen  sie  an  Stelle  der  Verkäufe  Verpachtungen ­
  auf  lange  Perioden.  Die  Minister  verkannten  allerdings  nicht,
daß  bei  Schöns  Vorgehen  richtige  staatsmännische  Erwägungen  wirksam
gewesen  seien;  Schuckmann  mochte  daran  denken,  daß  er  selbst  einmal
Schöns  Programm  in  diesem  Punkte  vollkommen  gebilligt  hatte.  „Es  mag
zur  Rechtfertigung  dieser  Maßregel  dienen,  daß  man  sich  bei  der  übergroßen
Menge  rettungslos  verlorener  Güter  eines  bedeutenden  Teils  derselben
um  jeden  Preis  entledigen  wollte,  um  mehr  schonende  Maßregeln  rücksichtlich ­
  der  übrigen  möglich  zu  machen."
Schön  ließ  sich,  wie  so  oft,  auch  diesmal  durch  die  Ermahnungen  der
Ministerin  keiner  Weise  beirren.  Ein  Erlaß  an  die  Landschaftsdirektionen  vom
3.  Mai  1832  forderte  aufs  neue  die  Beschleunigung  der  Verkäufe  rettungsloser
Güter 3 ).  So  mußte  denn  Stägemann  zwei  Jahre  später  mit  Bedauern  feststellen, ­
  daß  die  gegen  die  übereilten  Verkäufe  von  Berlin  ans  erlassenen
Verfügungen  „nicht  den  beabsichtigten  Erfolg  vollständig"  gehabt  hätten.
Stägemann  hatte  sich  damals  mit  einer  anonymen  Kritik  von
Schöns  Verfahren  zu  beschäftigen,  die  schon  im  Dezember  1827  abgefaßt
worden  war,  aber  erst  jetzt  in  Berlin  als  eine  Denunziation  gegen  Schön
verwandt  worden  zu  sein  scheint?).  Es  waren  in  diesem  Schriftstück  scharfe

y  Königsberg  L.  A.  XVI  83.
-)  Danzig  St.  A.  161,  503.
3 )  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  Gen.  2  vol.  IV.  Die  Anklageschrift  ist  von
Maurenbrecher  veröffentlicht,  Grenzboten  1878  I  S.  17—22.  —  Stägemanns
Promemoria  v.  17.  Juni  1834.
            
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