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Hermann von Boyeu, der Schöpfer des preußischen Wahlgesetzes^. Von
Schön ist mir keine Äußerung dieser Art bekannt, und auf sein Handeln
hatte der Gedanke jedenfalls keinen Einfluß. Wir Nachkommen, die wir die auf
die innereKolonisation abzielenden Bestrebungen in uns aufgenommen haben,
mögen Schön fast der Unterlassungssünde zeihen. Denn wann wäre die Stunde
zur Bes'edlungelung günstiger gewesen als damals, da eine große Zahl von
Gütern zum Verkauf stand und der Bauer sich vielfach von der Scholle löste ? 2 )
Theodor von Schön kam nach Ostpreußen in der ehrlichen Absicht,
der „Umkehrung des Grundbesitzes" zu wehren, erkannte aber und fand
diese Ansicht von anderen bestätigt, daß nur durch schleunige Ausschaltung
der Unrettbaren dem Unheil Einhalt geboten werden könne. Es ist wahr
scheinlich, daß ein streng ständisch-konservativ denkender Mann nicht so leicht
der Gefahr verfallen wäre, diesen an sich richtigen Grundsatz zu übertreiben.
Wir haben den Widerspruch der in ihm wirkenden Motive, wie sie alter
staatswirtschaftlicher Denkgewöhnung und neuer sozialpolitischer Erkenntnis
entstammen, nicht verdeckt. Aber nichts berechtigt uns, die Echtheit des
Kummers zu bezweifeln, mit dem Schön in seinen Briefen über schmerzliche
Fälle spricht, in denen nicht mehr geholfen werden konnte^).
Man vergleiche mit Schöns Verhalten das entschiedene Vorgehen
Friedrich Wilhelms I. gegen den ostpreußischeu Großgrundbesitz. Es
wurden ihm durch genaue Nachmessung viele Morgen Landes entzogen,
die in der Zeit der ständischen Herrschaft unrechtmäßig erworben worden
waren. Der König verbot, Domänen an Adlige zu verpachten, und kaufte
seinerseits zur Vergrößerung der Domänen Rittergüter auf. Damals ist
also mit ganz bewußtem Willen der Besitz des ostpreußischen Adels einge
schränkt worden.
Die nach 1815 in ihrem Besitz geschmälerten oder ganz besitzlos ge
wordenen Familien sind nicht dein bösen Willen und nur zum geringeren
Teil dem Ungeschick eines einzelnen zuin Opfer gefallen. Sie erlagen höheren
Gewalten: dem Krieg und der ungünstigen wirtschaftlichen Konjunktur
nach dem Kriege. Wenn aber schon von Schuld geredet werden soll, dann
darf nicht vergessen werden, daß dieses Unglück in Ostpreußen ein besonders
wenig widerstandsfähiges Wirtschaftssystem traf. Kompetente Beurteiler
*) Fr. Meinecke, Das Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen II, 424. —
Avenarius, Beitrüge S. 139 u. 235: „Der gesunkene, jetzt so geringe Wert der großen
Güter in Preußen hat einzig und allein darin seinen Grund, daß das Grundeigentum
in jener Provinz sich verhältnismäßig zu sehr in den Händen der adligen Gutsbesitzer
befindet."
z ) Die Generallandtage haben mehrfach darauf gedrungen, daß die zu ver
kaufenden Güter parzelliert würden, aber nur deshalb, weil sie auf diesem Weg bessere
Preise zu erzielen hofften.
°) Z. B. an Stägemann 3. Juli 1826 (Rühl III, 266).