Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

72 
doch nicht ganz unberechtigt: er hatte mit einem Schlag die Landschaften 
von allen schädlichen Elementen befreien wollen, ohne zu übersehen, welchen 
Umfang diese Operation annehmen würde. Nun war der Unterstützungs 
fonds erschöpft und die Regierung dachte jenes eigenartige Grundgesetz 
der Landschaften in Anwendung zu bringen, wonach alle zur Aufnahme 
von landschaftlichen! Kredit berechtigten Grundbesitzer in Ostpreußen, auch 
dann, wenn sie von diesen: Recht gar keinen Gebrauch gemacht hatten, 
für die Schulden des Instituts zu gefaulter Hand hafteten. Diese General- 
garantie war das feste Fundament der Landschaften und ihrer Pfandbriefe. 
Aber es war nicht unrichtig, wenn man jetzt sagte, daß sie zu de^Bestim- 
mungen gehöre, deren Dasein zwar von hoher Bedeutung sei, an deren 
wirklicher Durchführung aber im Ernst niemand geglaubt habe. Die General 
garantie habe etwas Schauerliches, meinte Schön, weil sie Feindschaft 
stiften müsse zwischen allen Angehörigen des Kreditverbandes ft. Die 
Schließung der Landschaften, die ursprünglich überhaupt Wohl nicht als 
dauernde Institutionen gedacht waren, hatten auch die landschaftlichen 
Behörden schon erwogen. Sie schien ihnen freilich erst in einen: künftigen, 
goldenen Zeitalter möglich zu sein — „nach einer bedeutenden Reihe von 
Jahren, nach einer bedeutenden Bildung und Anhäufung von Kapital in 
dieser Provinz, wenn die Einwohner der verschiedenen Provinzen der 
Monarchie auch in den gewöhnlichen bürgerlichen Verhältnissen des Friedens 
sich ohne Vorurteile und mit herzlichen: Vertrauen entgegenkommen 
werden". Denn in:mer wieder wurde darüber geklagt, daß die Bewohner 
der mittleren Provinzen keine Lust bezeigten, ihr Geld in Ostpreußen zu 
investierenft. 
Im Früliiabr 1829 berieten die beiden landschaftlichen Landtage über 
die Vorschläge der Regierung und sprachen sich, wie zu erwarten war, sowohl 
gegen die Schließung des Kreditinstituts wie gegen Anwendung der General 
garantie aus: Die Schließung wäre eine große Ungerechtigkeit gegen die 
vielen adligen und köllmischen Besitzer, die bisher von dem landschaftlichen 
Kredit noch keinen Gebrauch gemacht hätten und doch, da sie in der General- 
garantie mit verhaftet seien, alle Gefahren des Instituts teilen müßten. 
Die Anwendung der Generalgarantie würde erneut viele Familien zu 
grunde richten; da der Staat mit den Domänen beteiligt sei, werde er doch 
etwa zwei Drittel des Defizits zu decken haben, und zwar dann ohne Aus 
sicht auf irgendwelchen Ersatz. Der ostpreußische Generallandtag schlug 
Ansprache an den Generallandtag von 1835. Berlin L.-M. L. S. Ostpr. 
u. Lith. 11. Nr. 5. 
8 ) Bericht an den Generallandtag v. 1821 a. a. O. 19 Nr. I.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.