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nur die Bepfandbriefung der Domänen gewesen, die dem
Kreditverband die Durchführung der Generalgarantie er
spart hat.
Die Krisis der Landschaften war überstanden. Die neu bewilligten
Summen genügten, um sie vollständig zu sanieren. Mit dem Weihnachts
termin 1832 konnte das Spezial-Moratorium, das bis dahin noch die Land
schaft vor Kündigung ihrer Pfandbriefe geschützt hatte, aufgehoben werdenft.
Die Pfandbriefe stiegen alsbald über pari, und ans dem ostpreußischen
Generallandtage von 1835 konnte Schön erklären, daß die Landschaft alle
ihre Verbindlichkeiten erfüllt hätte. Damit war auch die Zeit gekommen,
das ganze Institut auf neue Grundlagen zu stellen: Der Generallandtag
von 1835 hob die Unablöslichkeit der Pfandbriefe auf und setzte zugleich
den Zinsfuß der neu auszugebenden Pfandbriefe von 4 auf 3% % herab.
Auf Grund dieses Beschlusses konvertierte die Landschaft 1838/39 sämtliche
4°/oige Pfandbriefe im Werte von 11% Millionen in 3%%ige.
Das gleiche Manöver wurde auch in Westpreußen ausgeführt. Hier
hatten die Subhastationen noch nach drei Jahrzehnten ein Nachspiel. Land
schaft und Fiskus prozessierten um einen Vorschuß von 25000 Tlr., den die
Landschaft 1828 erhalten und, wie sie behauptete, zur Deckung der Ausfälle
bei den Zwaugsverkäufen verwandt hatte. Sie berief sich immer wieder
auf Schöns Versprechungen. Schön hat damals darauf hingewiesen, daß
ein rechtsgültiger Anspruch der Landschaft nicht bestehe. Das war richtig,
und die Landschaft wurde auch in allen drei Instanzen mit ihren Forderungen
abgewiesen. Aber es kann nicht geleugnet werden, daß Schön den Land
schaften 1824/5 mehr Hoffnungen gemacht hat, als sich rechtfertigen lief? 2 ).
In Ostpreußen bekam er den Lorbeer eines Retters der Landschaft.
1844 erklärte der damalige Generallandschaftsdirektor Brandt, daß es die
Stände hauptsächlich „ihrem Schön" verdankten, wenn es seit 1829 mit
der Landschaft bergauf gegangen sei. Trotzdem ist auch oft die Anklage
gegen Schön erhoben worden, er habe für die Landschaft zu wenig Interesse
gezeigt. An beiden Urteilen ist etwas Richtiges. Seinem wirtschafts-
nicht zur Ausführung gekommen ist, daß also die Verhältnisse nicht vorhanden sind,
welche die vorläufige Unterstützung des ostpreußischen Systems durch Vorschüsse zur
Deckung der Ausfälle motivieren." — Nach H. Mauer (Kriegskontribution und Do
mänenbeleihung in Preußen zu Anfang des 19. Jhdts. Bankarchiv XV Nr. 5 S. 93ff.)
sind im Jahre 1818 Psandbriefe aus die westpreußischen Domänen ausgestellt, aber
nicht in Kurs gesetzt worden.
*) Allerdings mit dem Vorbehalt, daß die Landschaft nur einen solchen Betrag
an aufgekündigten Pfandbriefen zu bezahlen verpflichtet sein sollte, als sie aus den
laufenden Einnahmen des Tilgnngssonds bestreiten konnte. CO. v. 13. Sept. 1832.
2 ) Akten des 1855/56 durchgeführten Prozesses: Geh. St. A. 162 Sectio III
Pars 8 N. 1 lit. W. Beiliegend Brief Schöns an Flottwell v. 26. August 1850.