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in Aussicht gestellt worden, wenn sie hohe Renten zu erzielen wüßterU)!
Als die westpreußische Regierung 1811 aufgefordert wurde, sich einen Über
schlag zu machen über die finanziellen Vorteile, die der Staatskasse aus
der Verleihung des Eigentums an die Domäuenbauern erwüchsen, be
rechnete sie die sährlichen Ersparungen und Gewinne in ihrem Amtsbezirke
auf 21480 Tlr?).
Trotzdem ließen staatliche Beihilfen für die kriegsbeschädigten Domäuen-
einsassen auf sich warten. Von der Teilnahme am Retablissementsfonds
wurden sie mit der Motivierung ausgeschlossen, daß bereits in anderer Weise
für sie gesorgt sei und noch gesorgt werden würde. Im Jahre 1810 war ihnen
die Verpflichtung zu Vorspann und Fouragelieferung unentgeltlich erlassen
worden, und eine Kabinettsordre vom 4. November 1814 hatte den Finanz
minister autorisiert, einzelnen Eingesessenen Abgabenerlaß und freies Bau
holz zu bewilligen; man mußte also doch auf die alten Mittel zurückgreifen.
Im Jahre 1816 bekamen dann die Regierungen einen besonderen
Dispositionsfonds, der aber nach ihrem einstimmigen Urteil längst nicht
genügte 3 ). Die Regierung zu Gumbinnen, an deren Spitze W l o e m e r stand,
der einst im Jahre 1808 den Anstoß zu der Eigeutumsverleihung gegeben
hatte, wies darauf hin, daß die Domäuenbauern infolge der Kriegsereignisse
»in einem sehr deteriorierten Zustand in das Verhältnis als Grundeigen
tümer" übergegangen seien. Wloemer vertrat aber den Standpunkt, daß
mau in der Beitreibung der Gefälle nicht zu milde sein und elende,
wirtschaftliche Existenzen nicht wie bisher „fortschleppen" dürfe. „Jetzt hat
der Eigentümer völlige Freiheit und Kraft; jedoch ist sein Untergang gewiß,
wenn er beides nicht gehörig benutzt. Eine gemäße Strenge in der Ad-
ministration ist daher i.A. eine wirkliche Wohltat." Ähnlich, wenn auch noch
schroffer, war Schöns Auffassung. Praktisch machte Wloemer vor allem
darauf aufmerksam, daß die auf den größeren Grundbesitz berechneten
Sporteln bei Nachlaßregulierungen die Bauern, die als Untertänige bisher
Sportelfreiheit genossen hätten, zu sehr belaste. Die Regierung zu Königs-
berg schlug vor, den Domänenbauern das Jnventarienkapital zu erlassen ).
Der Finanzminister Bülow ging aber darauf nicht ein, sondern ließ es bei
einer zeitweiligen Erhöhung des Dispositionsfonds bewenden. In den
») Bericht Stülpnagels an Motz 30. Dez. 1826. Geh. St. A. 89 6 X
Gen. 7 vol. I. .. s „infiporiffest 3387 Tlr.,
a ) Tanzig St. A. 180, 5193. Ist dieser Summe \ b J |^ gegenüber
die der Staat, wenn er die Dicnstbefremngsgelder e z )i ^ ^ Berechnungen
dem Geldwert der früheren Naturalleistungen zu buchen ;a
Schroetters bei Knapp II, 185. , t_jj.
3 ) Für das Folgende: Geh. St. A. 74 J XX
«) An Bülow 3. Sept. 1816; vgl. oben.