Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

79 
in Aussicht gestellt worden, wenn sie hohe Renten zu erzielen wüßterU)! 
Als die westpreußische Regierung 1811 aufgefordert wurde, sich einen Über 
schlag zu machen über die finanziellen Vorteile, die der Staatskasse aus 
der Verleihung des Eigentums an die Domäuenbauern erwüchsen, be 
rechnete sie die sährlichen Ersparungen und Gewinne in ihrem Amtsbezirke 
auf 21480 Tlr?). 
Trotzdem ließen staatliche Beihilfen für die kriegsbeschädigten Domäuen- 
einsassen auf sich warten. Von der Teilnahme am Retablissementsfonds 
wurden sie mit der Motivierung ausgeschlossen, daß bereits in anderer Weise 
für sie gesorgt sei und noch gesorgt werden würde. Im Jahre 1810 war ihnen 
die Verpflichtung zu Vorspann und Fouragelieferung unentgeltlich erlassen 
worden, und eine Kabinettsordre vom 4. November 1814 hatte den Finanz 
minister autorisiert, einzelnen Eingesessenen Abgabenerlaß und freies Bau 
holz zu bewilligen; man mußte also doch auf die alten Mittel zurückgreifen. 
Im Jahre 1816 bekamen dann die Regierungen einen besonderen 
Dispositionsfonds, der aber nach ihrem einstimmigen Urteil längst nicht 
genügte 3 ). Die Regierung zu Gumbinnen, an deren Spitze W l o e m e r stand, 
der einst im Jahre 1808 den Anstoß zu der Eigeutumsverleihung gegeben 
hatte, wies darauf hin, daß die Domäuenbauern infolge der Kriegsereignisse 
»in einem sehr deteriorierten Zustand in das Verhältnis als Grundeigen 
tümer" übergegangen seien. Wloemer vertrat aber den Standpunkt, daß 
mau in der Beitreibung der Gefälle nicht zu milde sein und elende, 
wirtschaftliche Existenzen nicht wie bisher „fortschleppen" dürfe. „Jetzt hat 
der Eigentümer völlige Freiheit und Kraft; jedoch ist sein Untergang gewiß, 
wenn er beides nicht gehörig benutzt. Eine gemäße Strenge in der Ad- 
ministration ist daher i.A. eine wirkliche Wohltat." Ähnlich, wenn auch noch 
schroffer, war Schöns Auffassung. Praktisch machte Wloemer vor allem 
darauf aufmerksam, daß die auf den größeren Grundbesitz berechneten 
Sporteln bei Nachlaßregulierungen die Bauern, die als Untertänige bisher 
Sportelfreiheit genossen hätten, zu sehr belaste. Die Regierung zu Königs- 
berg schlug vor, den Domänenbauern das Jnventarienkapital zu erlassen ). 
Der Finanzminister Bülow ging aber darauf nicht ein, sondern ließ es bei 
einer zeitweiligen Erhöhung des Dispositionsfonds bewenden. In den 
») Bericht Stülpnagels an Motz 30. Dez. 1826. Geh. St. A. 89 6 X 
Gen. 7 vol. I. .. s „infiporiffest 3387 Tlr., 
a ) Tanzig St. A. 180, 5193. Ist dieser Summe \ b J |^ gegenüber 
die der Staat, wenn er die Dicnstbefremngsgelder e z )i ^ ^ Berechnungen 
dem Geldwert der früheren Naturalleistungen zu buchen ;a 
Schroetters bei Knapp II, 185. , t_jj. 
3 ) Für das Folgende: Geh. St. A. 74 J XX 
«) An Bülow 3. Sept. 1816; vgl. oben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.