Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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in  Aussicht  gestellt  worden,  wenn  sie  hohe  Renten  zu  erzielen  wüßterU)!
Als  die  westpreußische  Regierung  1811  aufgefordert  wurde,  sich  einen  Überschlag ­
  zu  machen  über  die  finanziellen  Vorteile,  die  der  Staatskasse  aus
der  Verleihung  des  Eigentums  an  die  Domäuenbauern  erwüchsen,  berechnete ­
  sie  die  sährlichen  Ersparungen  und  Gewinne  in  ihrem  Amtsbezirke
auf  21480  Tlr?).
Trotzdem  ließen  staatliche  Beihilfen  für  die  kriegsbeschädigten  Domäueneinsassen
  auf  sich  warten.  Von  der  Teilnahme  am  Retablissementsfonds
wurden  sie  mit  der  Motivierung  ausgeschlossen,  daß  bereits  in  anderer  Weise
für  sie  gesorgt  sei  und  noch  gesorgt  werden  würde.  Im  Jahre  1810  war  ihnen
die  Verpflichtung  zu  Vorspann  und  Fouragelieferung  unentgeltlich  erlassen
worden,  und  eine  Kabinettsordre  vom  4.  November  1814  hatte  den  Finanzminister ­
  autorisiert,  einzelnen  Eingesessenen  Abgabenerlaß  und  freies  Bauholz ­
  zu  bewilligen;  man  mußte  also  doch  auf  die  alten  Mittel  zurückgreifen.
Im  Jahre  1816  bekamen  dann  die  Regierungen  einen  besonderen
Dispositionsfonds,  der  aber  nach  ihrem  einstimmigen  Urteil  längst  nicht
genügte 3 ).  Die  Regierung  zu  Gumbinnen,  an  deren  Spitze  W  l  o  e  m  e  r  stand,
der  einst  im  Jahre  1808  den  Anstoß  zu  der  Eigeutumsverleihung  gegeben
hatte,  wies  darauf  hin,  daß  die  Domäuenbauern  infolge  der  Kriegsereignisse
»in  einem  sehr  deteriorierten  Zustand  in  das  Verhältnis  als  Grundeigentümer" ­
  übergegangen  seien.  Wloemer  vertrat  aber  den  Standpunkt,  daß
mau  in  der  Beitreibung  der  Gefälle  nicht  zu  milde  sein  und  elende,
wirtschaftliche  Existenzen  nicht  wie  bisher  „fortschleppen"  dürfe.  „Jetzt  hat
der  Eigentümer  völlige  Freiheit  und  Kraft;  jedoch  ist  sein  Untergang  gewiß,
wenn  er  beides  nicht  gehörig  benutzt.  Eine  gemäße  Strenge  in  der  Administration
  ist  daher  i.A.  eine  wirkliche  Wohltat."  Ähnlich,  wenn  auch  noch
schroffer,  war  Schöns  Auffassung.  Praktisch  machte  Wloemer  vor  allem
darauf  aufmerksam,  daß  die  auf  den  größeren  Grundbesitz  berechneten
Sporteln  bei  Nachlaßregulierungen  die  Bauern,  die  als  Untertänige  bisher
Sportelfreiheit  genossen  hätten,  zu  sehr  belaste.  Die  Regierung  zu  Königsberg
  schlug  vor,  den  Domänenbauern  das  Jnventarienkapital  zu  erlassen  ).
Der  Finanzminister  Bülow  ging  aber  darauf  nicht  ein,  sondern  ließ  es  bei
einer  zeitweiligen  Erhöhung  des  Dispositionsfonds  bewenden.  In  den

»)  Bericht  Stülpnagels  an  Motz  30.  Dez.  1826.  Geh.  St.  A.  89  6  X
Gen.  7  vol.  I.  ..  s  „infiporiffest  3387  Tlr.,
a )  Tanzig  St.  A.  180,  5193.  Ist  dieser  Summe  \  b  J  |^  gegenüber
die  der  Staat,  wenn  er  die  Dicnstbefremngsgelder  e  z  )i  ^  ^  Berechnungen
dem  Geldwert  der  früheren  Naturalleistungen  zu  buchen  ;a
Schroetters  bei  Knapp  II,  185.  ,  t_jj.
3 )  Für  das  Folgende:  Geh.  St.  A.  74  J  XX
«)  An  Bülow  3.  Sept.  1816;  vgl.  oben.
            
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