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Wenn wir dicfe Grundfätzc für die Lohnpolitik von heute
aufftellen, fo ergibt [ich daraus von felbft die Frage
Was kann der Staat auf dem Gebiet der
Lohnpolitik tun,
um dicfen Grundfätzen Geltung zu vcrfchaffen ?
1. Der Staat kann zuvcrläffige Grundlagen für eine an-
geme[[ene Berechnung der Löhne zur Verfügung [teilen.
Dazu gehört, dajz er durch eine [chnell erfchcinende Stati[tik
der Tcucrungs- und Lohnverhältniffc die Schwankungen der
Koftcn der Lebenshaltung und das Verhältnis der Löhne
der einzelnen Berufsgruppen zueinander fe[t[tellt. In beiden
Hin[ichten find die notwendigen Schritte bereits getan.
a) Es wird auf Veranlaffung des Reichsarbeitsminifteriums
vom Statiftifchcn Reichsamt eine monatliche Teucrungs-
ftatiftik autgeftellt, welche die Teuerungsverhäitniffc in
allen dcut[chen Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern,
bemeffen an den rcgelmäfzigen Lebensbedürfniffen einer
vierköpfigen Arbeiterfamilie, der Öffentlichkeit bekannt
gibt. Da die Fertigftellung diefer Statiftik immerhin einige
Wochen in Anfpruch nimmt, ift eine „Eilftatiftik“ daneben
geftcllt worden, welche die vorläufigen Ergebniffe jeweils
fchon in der erften auf einen Monat folgenden Ausgabe des
Reichsarbeitsblattes bringt. Die Teuerungszahlen für die
einzelnen Orte werden zu einem Gefamtindex für das ge-
[amte Reichsgebiet verarbeitet, der al[o dann in einer
einzigen Zahl die Änderungen der Lebenshaltungskoften
gegenüber den Vormonaten zum Ausdruck bringt und [o
eine geeignete Grundlage für die zeitliche Anpaffung der
Löhne an die Teuerung legt.
Das Statiftifche Reichsamt hat inzwifchcn Lebcnshaltungs-
indexziffern für das ganze Reich errechnet, (Wirtfchaft und