Full text: Lohnpolitik

24 
Wenn wir dicfe Grundfätzc für die Lohnpolitik von heute 
aufftellen, fo ergibt [ich daraus von felbft die Frage 
Was kann der Staat auf dem Gebiet der 
Lohnpolitik tun, 
um dicfen Grundfätzen Geltung zu vcrfchaffen ? 
1. Der Staat kann zuvcrläffige Grundlagen für eine an- 
geme[[ene Berechnung der Löhne zur Verfügung [teilen. 
Dazu gehört, dajz er durch eine [chnell erfchcinende Stati[tik 
der Tcucrungs- und Lohnverhältniffc die Schwankungen der 
Koftcn der Lebenshaltung und das Verhältnis der Löhne 
der einzelnen Berufsgruppen zueinander fe[t[tellt. In beiden 
Hin[ichten find die notwendigen Schritte bereits getan. 
a) Es wird auf Veranlaffung des Reichsarbeitsminifteriums 
vom Statiftifchcn Reichsamt eine monatliche Teucrungs- 
ftatiftik autgeftellt, welche die Teuerungsverhäitniffc in 
allen dcut[chen Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern, 
bemeffen an den rcgelmäfzigen Lebensbedürfniffen einer 
vierköpfigen Arbeiterfamilie, der Öffentlichkeit bekannt 
gibt. Da die Fertigftellung diefer Statiftik immerhin einige 
Wochen in Anfpruch nimmt, ift eine „Eilftatiftik“ daneben 
geftcllt worden, welche die vorläufigen Ergebniffe jeweils 
fchon in der erften auf einen Monat folgenden Ausgabe des 
Reichsarbeitsblattes bringt. Die Teuerungszahlen für die 
einzelnen Orte werden zu einem Gefamtindex für das ge- 
[amte Reichsgebiet verarbeitet, der al[o dann in einer 
einzigen Zahl die Änderungen der Lebenshaltungskoften 
gegenüber den Vormonaten zum Ausdruck bringt und [o 
eine geeignete Grundlage für die zeitliche Anpaffung der 
Löhne an die Teuerung legt. 
Das Statiftifche Reichsamt hat inzwifchcn Lebcnshaltungs- 
indexziffern für das ganze Reich errechnet, (Wirtfchaft und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.