Full text : Lohnpolitik

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Wenn  wir  dicfe  Grundfätzc  für  die  Lohnpolitik  von  heute
aufftellen,  fo  ergibt  [ich  daraus  von  felbft  die  Frage
Was  kann  der  Staat  auf  dem  Gebiet  der
Lohnpolitik  tun,
um  dicfen  Grundfätzen  Geltung  zu  vcrfchaffen  ?
1.  Der  Staat  kann  zuvcrläffige  Grundlagen  für  eine  angeme[[ene
  Berechnung  der  Löhne  zur  Verfügung  [teilen.
Dazu  gehört,  dajz  er  durch  eine  [chnell  erfchcinende  Stati[tik
der  Tcucrungs-  und  Lohnverhältniffc  die  Schwankungen  der
Koftcn  der  Lebenshaltung  und  das  Verhältnis  der  Löhne
der  einzelnen  Berufsgruppen  zueinander  fe[t[tellt.  In  beiden
Hin[ichten  find  die  notwendigen  Schritte  bereits  getan.
a)  Es  wird  auf  Veranlaffung  des  Reichsarbeitsminifteriums
vom  Statiftifchcn  Reichsamt  eine  monatliche  Teucrungsftatiftik
  autgeftellt,  welche  die  Teuerungsverhäitniffc  in
allen  dcut[chen  Orten  mit  mehr  als  10  000  Einwohnern,
bemeffen  an  den  rcgelmäfzigen  Lebensbedürfniffen  einer
vierköpfigen  Arbeiterfamilie,  der  Öffentlichkeit  bekannt
gibt.  Da  die  Fertigftellung  diefer  Statiftik  immerhin  einige
Wochen  in  Anfpruch  nimmt,  ift  eine  „Eilftatiftik“  daneben
geftcllt  worden,  welche  die  vorläufigen  Ergebniffe  jeweils
fchon  in  der  erften  auf  einen  Monat  folgenden  Ausgabe  des
Reichsarbeitsblattes  bringt.  Die  Teuerungszahlen  für  die
einzelnen  Orte  werden  zu  einem  Gefamtindex  für  das  ge-[amte
  Reichsgebiet  verarbeitet,  der  al[o  dann  in  einer
einzigen  Zahl  die  Änderungen  der  Lebenshaltungskoften
gegenüber  den  Vormonaten  zum  Ausdruck  bringt  und  [o
eine  geeignete  Grundlage  für  die  zeitliche  Anpaffung  der
Löhne  an  die  Teuerung  legt.
Das  Statiftifche  Reichsamt  hat  inzwifchcn  Lebcnshaltungsindexziffern
  für  das  ganze  Reich  errechnet,  (Wirtfchaft  und
            
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