Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Stille  Reserven.

„eine  Beteiligung,  deren  Bilanzwert  106  %  ist.  Eine  andere  Beteiligung ­
  wird  mit  79  %  des  Nominalwerts  eingestellt,  deren
Bilanzwert  121 6 / 10  %  beträgt.
c)  Einige  Aktiengesellschaften  machen  in  ihrem  Geschäftsbericht ­
  Angaben  über  die  Höhe  der  stillen  Reserven  (früher
Deutsche  Bank  60  Milk),  oder  die  Verwaltungsorgane  geben  gelegentliche ­
  Aufklärungen  in  der  Generalversammlung  (A.  E.  G-Dez.
  1904:  32  Milk  M.).
d)  Schmalenbach  in  der  „Zeitschrift  für  Handelswissenschaftliche ­
  Forschung“  (1906/07,  S.  257)  will  den  Wert  der  im  Anlagevermögen ­
  nach  Börsenschätzung  steckenden  Reserven  wie
folgt  berechnen:
„  Aktienkapital  X  Börsenkurs
Buchwert  der  Anlage  -1  —  —•

Aktienkapital  X  Bilanzkurs  D  ^
———  .  Danach  würden  sich  die  stillen
100
Reserven  aus  dem  Unterschied  zwischen  Bilanzkurs  und  Börsenkurs ­
  ergeben.  Diese  Berechnungsart  hat  problematischen  Wert,
da  die  Höhe  der  stillen  Reserven  nur  ein  Bestimmungsfaktor
der  Börsenkurse  ist.
e)  In  dem  folgenden  Beispiel  wird  der  Versuch  unternommen,
schätzungsweise  den  inneren  Wert  einer  Unternehmung  zahlenmäßig ­
  zu  ermitteln,  wenn  die  Bilanzen  unter  Anwendung  einer
jährlichen  Abschreibung  von  6  %  vom  Bauwert  bewertet  würden
und  die  übrigen  Vermögensteile  und  Verpflichtungen  zum  wirklichen ­
  Wert  in  die  Bilanz  eingesetzt  werden  2 ).
Die  Interessen  der  Aktiengesellschaften,  die  durch  Stärkung
der  inneren  Reserven  an  ihre  Zukunft  denken,  stille  Reserven
schaffen,  um  bei  schwankenden  Erträgnissen  oder  einem  Konjunkturrückgang ­
  besser  gerüstet  gegenüberzustehen,  und  die
Interessen  des  Einzelaktionärs,  der  nur  kurze  Zeit  an  dem  Unternehmen ­
  beteiligt  bleiben  will,  deshalb  auf  möglichst  hohe  Divil

 )  Der  Bilanzkurs  einer  Aktie  berechnet  wie  folgt:
(Aktiva  -f-  Schulden)  .  100
Aktienkapital
•)  Frankfurter  Ztg.  27.  März  1910:  Die  Abschlüsse  der  führender,
deutschen  Reedereien.
            
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