Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Reservekonten.

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Jahr  dieses  Bilanzkunststückes  unberührt  bleibt,  aber  eine  Reserve ­
  teilweise  verschwindet.
Die  stille  Reserve  könnte  in  eine  offene  Rücklage  verwandelt
werden,  wenn  sie  zur  Gewinnverstärkung  herangezogen,  „liquidiert“ ­
  und  im  Verteilungsvorschlag  als  Rücklage  in  Ansatz  gebracht ­
  wird.  Bei  einer  Umwandlungsgründung  wurden  die  der
Aktiengesellschaft  überwiesenen  Forderungen,  die  einen  buchmäßigen ­
  Gesamtbetrag  von  M.  3  840  848,54  darstellten,  um
445  498,63,  die  eingebrachten  Wechsel  (Gesamtwert  451  784,69)
mn  60  000  niedriger  berechnet  und  in  die  Eröffnungsbilanz  eingestellt. ­
  Später  wurde  diese  stille  Reserve  von  zusammen
M.  505  498,26  wieder  auf  Debitoren-Konto  übertragen.  Der  aus
dem  Eingang  dieser  Forderungen  und  Wechsel  zufließende  Gewinn ­
  wurde  von  der  Generalversammlung  teilweise  zurückgestellt: ­
  es  handelte  sich  also  um  die  Auflösung  bzw.  Liquidierung ­
  einer  stillen  Reserve  und  ihre  teilweise  Umwandlung  in
p iue  offene.
9.  Abschiritt.
Die  echten  offenen
Reservekapitalien  der  Aktiengesellschaften.
(Übersicht  S.  98.)
Der  Nennbetrag  des  Grundkapitals  ist,  abgesehen  von  einer
Kapitalherabsetzung  oder  -erhöhung,  unverändert  unter  die
Passiva  aufzunehmen  (§  261  Ziff.  5).  Daraus  folgt,  daß  auch
Jede  Kapitalansammlung  über  den  Betrag  der  unveränderlichen
Einlage  hinaus  als  Sonderposten  in  der  B.  erscheinen  muß.  Da
Aktiengesellschaften  regelmäßig  eigenes  Kapital  über  den  Betrag
'bres  Grundkapitals  ansammeln,  zu  bestimmten  Zwecken  und
Zu  künftiger  Verwendung  zurückhalten,  zurückstellen,  reservieren, ­
  Gewinnanteile  von  der  Verteilung  ausschließen  und  an-Sa
 mmeln  müssen,  so  nennt  man  diese  Teile  des  Reinvermögens
ber  Aktiengesellschaften  Reservekonten,  Ergänzungs-  oder  Re-Se
 wekapitalien,  Reservefonds,  Zusatzkapital,  Rücklagen.  Ein  Res
 ervefonds  ist  somit  der  Teil  des  Eigenkapitals  der  Gesellschaft,
ber  nicht  Grundkapital  ist.
Meitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde,  II.  6.  u.  7.  Aufl-7


            
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