Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Ertragsbilanz. 
Die Ertragsbilanzen. 
11. Abschnitt. 
Die Ertragsbilanz. 
(Gewinn- und Verlust-Konto 1 ).) 
Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges für ein Bilanzjahr 
ist für den Einzelkaufmann handelsrechtlich nicht vorgeschrieben 
— steuerrechtlich ergibt sich die Notwendigkeit von selbst —; 
hingegen ist sie für jeden Gesellschaftsbetrieb wegen der Fest 
stellung der Anteile am Erfolg und am Kapital der Unternehmung 
notwendig. Die Terminologie des Gesetzgebers hinsichtlich der 
Bezeichnung des Reingewinnes wechselt. Auch sind die Grund 
lagen seiner Berechnung verschieden. Rechnungsabschluß und 
Gewinnverteilung bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts 
(§ 721 BGB.) erfolgen im Zweifel am Schluß jedes Geschäfts 
jahres, sonst nach Auflösung der Gesellschaft. Bei der offenen 
Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft wird „auf 
Grund der Bilanz“, nicht auf Grund eines Gewinn- und Verlust 
kontos, der Gewinn oder Verlust eines Jahres ermittelt (§§ 102, 
121, 167 HGB.); vom Jahresgewinn gebührt dem Gesellschafter 
ein Anteil. Gemeint ist in beiden Fällen der Jahresremgewinn 
oder der Jahresmnverlust. Für den stillen Gesellschafter wird 
der Gewinn oder Verlust berechnet (§ 337 HGB.), zweifellos auch 
H Müller, Die kaufmännische Erfolgs-Berechnung, Berlin 1914. 
Wir behandeln hier nur die Gewinn- und Verlustberechnung im System 
der doppelten Buchführung. Der Erfolg wird in der Vermögensbilanz 
summarisch in einer Ziffer (bei Einstellung der anfänglichen Kapitaleinlage 
unter die Passiva vgl. S. 25), hingegen spezialisiert in der Ertragsbilanz 
nachgewiesen. Eine summarische Ermittlung ist auch durch Vergleichung 
der Schlußbilanzen zweier aufeinander folgender Jahre (vgl. Gründungs 
bilanzen, 3. Beispiel; Bilanzvergleichung), dann durch Gegenüberstellung 
von Einnahmen und Ausgaben (vgl. Müller a. a. O. S. 9 ff.), eine schätzungs 
weise Berechnung auf Grund der monatlichen Probebilanz und auf Grund 
von Nebenrechnungen (vgl. meine „Selbstkostenberechnung“, S. 276 f ) 
möglich.
	        
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