Ertragsbilanz.
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vierten Gewinnes, die wirkliche Veräußerung zu den höheren
Preisen bewirkt ein Freiwerden dieser Rückstellungen.
5. Über „unverrechnete“ Gewinne vgl. stille Reserven,
S. 92 ff.
6. Aufwendungen erhöhen den Wert der Aktiva als Bestandteil
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Verxnögenskosten)
oder vermindern den Gewinn als Unkosten [Ertragskosten];
Wan hat es demnach in der Hand, die Vermögens- oder die Ertragsbilanz
nach der einen oder der andern Richtung durch
die Art der Verbuchung zu beeinflussen. Fracht- und Zollspesen
oder die Erwerbskosten einer Maschine können als Unkosten
verbucht werden, wodurch der Reingewinn künstlich vermindert
wird.
Der bilanzmäßige Reingewinn wird bei Einzelfirmen und
Personalgesellschaften zunächst gegen die Privatentnahmen auf-Serechnet,
der Rest wird in das nächste Bilanzjahr vorgetragen.
Pei Kapitalgesellschaften kann der Reingewinn wie folgt behandelt
werden:
a) Der Bilanzgewinn wird „vorgetragen u und bleibt zukünftiger
Verwendung Vorbehalten.
b) Der Bilanzgewinn wird gegen einen Verlustvortrag auf-S^rechnet
oder zu außerordentlichen Abschreibungen verwendet.
c) Der Reingewinn wird teilweise ausgezahlt (Dividenden,
Tantiemen, Gratifikationen u. a.), der Rest als Gewinnvortrag
W das nächste Bilanzjahr übertragen. Der Auszahlungsbetrag
Wird durch Beschluß der verfügungsberechtigten Gesellschaftsor
gane (Generalversammlung) in Gesellschaftsschulden umge-Wandelt,
deren noch nicht getilgter Rest in der folgenden Bilanz
a ^ s rückständige Verbindlichkeiten zu verrechnen ist.
d) Ein Teil des Reingewinns wird regelmäßig gesetzlich
oder freiwillig von der Verteilung ausgeschlossen, reserviert-, eine
Gewinnrücklage als offene Reserve und als Gewinnvortrag.
e) Gelegentlich werden aus dem Reingewinn übermäßige Abtreibungen
(Sonderabschreibungen) vorgenommen, die als gefoime
Reserven in der folgenden Bilanz verschwinden oder notwendige
Abschreibungen infolge unrechtmäßiger Überbewertung
^ er Aktiva darstellen (Nachholung unterlassener oder zu geriQ
ger Abschreibungen).