Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Ertragsbilanz.

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vierten  Gewinnes,  die  wirkliche  Veräußerung  zu  den  höheren
Preisen  bewirkt  ein  Freiwerden  dieser  Rückstellungen.
5.  Über  „unverrechnete“  Gewinne  vgl.  stille  Reserven,
S.  92  ff.
6.  Aufwendungen  erhöhen  den  Wert  der  Aktiva  als  Bestandteil ­
  der  Anschaffungs-  oder  Herstellungskosten  (Verxnögenskosten)
oder  vermindern  den  Gewinn  als  Unkosten  [Ertragskosten];
Wan  hat  es  demnach  in  der  Hand,  die  Vermögens-  oder  die  Ertragsbilanz ­
  nach  der  einen  oder  der  andern  Richtung  durch
die  Art  der  Verbuchung  zu  beeinflussen.  Fracht-  und  Zollspesen
oder  die  Erwerbskosten  einer  Maschine  können  als  Unkosten
verbucht  werden,  wodurch  der  Reingewinn  künstlich  vermindert ­
  wird.
Der  bilanzmäßige  Reingewinn  wird  bei  Einzelfirmen  und
Personalgesellschaften  zunächst  gegen  die  Privatentnahmen  auf-Serechnet,
  der  Rest  wird  in  das  nächste  Bilanzjahr  vorgetragen.
Pei  Kapitalgesellschaften  kann  der  Reingewinn  wie  folgt  behandelt ­
  werden:
a)  Der  Bilanzgewinn  wird  „vorgetragen u  und  bleibt  zukünftiger ­
  Verwendung  Vorbehalten.
b)  Der  Bilanzgewinn  wird  gegen  einen  Verlustvortrag  auf-S^rechnet
  oder  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  verwendet.
c)  Der  Reingewinn  wird  teilweise  ausgezahlt  (Dividenden,
Tantiemen,  Gratifikationen  u.  a.),  der  Rest  als  Gewinnvortrag
W  das  nächste  Bilanzjahr  übertragen.  Der  Auszahlungsbetrag
Wird  durch  Beschluß  der  verfügungsberechtigten  Gesellschaftsor
 gane  (Generalversammlung)  in  Gesellschaftsschulden  umge-Wandelt,
  deren  noch  nicht  getilgter  Rest  in  der  folgenden  Bilanz
a ^ s  rückständige  Verbindlichkeiten  zu  verrechnen  ist.
d)  Ein  Teil  des  Reingewinns  wird  regelmäßig  gesetzlich
oder  freiwillig  von  der  Verteilung  ausgeschlossen,  reserviert-,  eine
Gewinnrücklage  als  offene  Reserve  und  als  Gewinnvortrag.
e)  Gelegentlich  werden  aus  dem  Reingewinn  übermäßige  Abtreibungen ­
  (Sonderabschreibungen)  vorgenommen,  die  als  gefoime
  Reserven  in  der  folgenden  Bilanz  verschwinden  oder  notwendige ­
  Abschreibungen  infolge  unrechtmäßiger  Überbewertung
^ er  Aktiva  darstellen  (Nachholung  unterlassener  oder  zu  geriQ
 ger  Abschreibungen).
            
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