Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

124  Ertragsbilanz.
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f)  Zu  der  üblichen  ordentlichen  treten  in  Ausnahmefällen
außerordentliche  Verwendungen  des  Reingewinns,  Bei  Unternehmungen ­
  mit  noch  nicht  voll  bezahlten  Kapitalanteilen  bzw.
Geschäftsguthaben  werden  Teile  des  Reingewinns  gegen  Resteinzahlungen ­
  (nicht  voll  bezahlte  Aktien,  Anteile  der  G.  m.  b.  H-,
Geschäftsanteile  der  Genossenschaftsmitglieder)  aüfgerechnet  (Gewinnverteilungs-Konto ­
  an  Resteinzahlungs-Konto),  eine  Liberierung
  von  der  Einzahlungspflicht.  Terraingesellschaften  bilden ­
  aus  dem  Reingewinn  häufig  einen  Aktienrückzahlungsfonds
zwecks  Rückkaufs  eines  Teiles  der  Aktien  behufs  Tilgung.
g)  Die  Kriegsgewinne  der  Industrie x )  wurden,  abgesehen
von  Dividendenerhöhungen  und  starker  Aufspeicherung  von  Gewinnen ­
  durch  Erhöhung  der  Reserven  mit  Einschluß  des  Gewinnvortrages,
  durch  außerordentliche  Gewinnausschüttungen
den  Aktionären  zugewendet:  zunächst  durch  Gewährung  eines
Bonus  in  Bargeld  aus  dem  Jahresreingewinn  oder  durch  Ausschüttung ­
  einer  Spezialreserve;  durch  Kapitalerhöhung  ohne
Ausnutzung  des  hohen  Kursaufgeldes  (Begebung  zu  100  %).
ein  Geschenk  an  die  Aktionäre  in  der  Form  eines  wertvollen
Bezugsrechtes;  Kapitalerhöhung  und  volle  oder  teilweise  Einzahlung ­
  der  neuen  Aktien  aus  dem  Jahresreingewinn  oder  den
vorhandenen  und  nunmehr  aufgelösten  Reservekapitalien  (d.  i*
Ausschüttung  aufgespeicherter  Gewinne  der  früheren  Jahre);
in  der  Form  höherer  kostenloser  Kapitalbeteiligung  der  Aktionäre ­
  im  Wege  einer  Kapitalerhöhung  durch  Gewährung  der
Dividenden  in  jungen  Aktien  {Dividenden-Aktien),  ähnlich  den
Ausbeute-Obligationen  einiger  Gewerkschaften;  Auszahlung
rückständiger  Dividenden  und  Genußscheine  bei  sanierten  Unternehmungen; ­
  Zusammenlegung  von  Vorrechts-  und  Stammaktien ­
  unter  Gewährung  einer  Abfindungsprämie  an  die  bevorrechtigten ­
  Aktionäre *  2 ).

*)  Vgl  .Hofmann,  Kriegsgewinnverschleierung  bei  Aktiengesellschaften.
Berlin  1920  (Heft  7  der  Betriebs-  und  finanzwirtschaftl.  Forschungen,
herausg.  von  F.  Schmidt).
2 )  Beispiele:  Kronprinz,  Aktiengesellschaft  Ohligs;  Dividende  15%
fürl916,  Kapital  Verdoppelung  um  5,6  Milk;  davon  wurden  40  %  —  2,24  Millaus ­
  dem  Jahresreingewinn  angerechnet  bzw.  den  Aktionären,  die  das  Bezugsrecht ­
  nicht  ausüben  wollten,  eine  Barzahlung  von  je  400  M.  gewährt-
            
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