Stille Gesellschaft.
160
a) Berechnung und Verteilung des Erfolges.
Aktiva 200
Fehlende Einzahlung des B 10
210
Schulden 80
130
Kapitaleinlagen 100
Vermögenszuwachs SO
+ Entnahmen 10
Reingewinn 40
-r 4 % Kapitalzinsen a./90 000 3,6
Restgewinn 36,4
Davon dem A 27,3
„ B 9,1
b) Kapitalverteilung.
A
B
Zus
Kapitaleinlage
60
40
100
4 % Zinsen auf die Einzahlung
2,4
1,2
3,6
Gewinnanteil
27,3
9,1
36,4_
89,7
50,3
140
— Entnahmen
10
10
-t Fehlende Einzahlung
—
10
10
Kapitalanteile
79,7
40,3
120
c) Schlußbilanz.
Aktiva 200
Schulden
.... 80
Kapital-Konto A
. . 60
Kapital-Konto B
. 40
A. Privat-Konto .
.... 19,7
B. Konto separate ....
... 0,3
“ 200
IV. Stille Gesellschaft (§§ 336-337 HGB.):
Der stille Ge-
sellschafter hat gesetzlich keinen Anspruch auf
eine
Kapital'
Verzinsung. Der vom stillen Gesellschafter nicht erhobene Ge'
winnanteil vermehrt nicht dessen Einlage, sofern nicht anderes
bestimmt ist. Am Verlust nimmt er bis zum Betrag seiner ein-
gezahlten oder rückständigen Einlage teil; solange seine Einlag 6
durch Verlust vermindert ist, wird der jährliche Gewinnanteil