Full text: Die Kaufkraft des Geldes

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XII. Kapitel. 
P zum Vorschein gelangen. Es ist daher wichtig, einen derart indirekt be 
rechneten Wert von P durch eine direkt berechnete Statistik zu berichtigen. 
Wenn wir dies tun, so sind wir in der Lage, das direkt und das indirekt be 
rechnete P miteinander zu vergleichen. Auf ebensolche Weise können wir, 
wenn uns daran gelegen ist, die direkt und indirekt berechneten Werte 
von Cr, G', U, U' und H vergleichen. Wir wollen uns auf die Vergleichung 
der beiden Werte von P beschränken, da es, wie wir gesehen haben, P ist, 
das in Wirklichkeit von den fünf anderen Faktoren in der Verkehrsgleichung 
abhängt. Die Werte von P (einschließlich der Preise für Waren, für Wert 
papiere und für geleistete Arbeit), direkt nach den Ziffern für 1909, die 
gleich 100 gesetzt werden, sind folgende: 
Indexnummern allgemeiner Preise. 
1896 63 1903. 
1897 64 1904. 
1898 66 1905. 
1899 74 1906. 
1900 80 1907, 
1901 84 1908. 
1902 89 1909. 
87 
85 
91 
96 
97 
92 
100 
Diese Tabelle ist auf die Zahlen des Arbeitsamtes für Engrospreise ge 
gründet. Sie differiert nur unbedeutend mit den Zahlen des Arbeitsamtes 
infolge der Tatsache, daß wir hier Preise von Wertpapieren und Löhnen 
einschließen 1 ). 
Schließlich sollen noch diese eigentlichen Statistiken für P mit dem 
indirekt aus den anderen Größen der Verkehrsgleichung berechneten P ver 
glichen werden. Diese Berechnung und Vergleichung wird im folgenden Ab 
schnitt behandelt. 
§6- 
Wir haben nun die sechs Größen der Verkehrsgleichung für die vierzehn 
Jahre von 1896—1909 unabhängig voneinander berechnet. Wir wissen aber, 
wie schon früher bemerkt, daß diese sechs Größen durch die Verkehrsgleichung 
in gegenseitiger Beziehung stehen. Es ist nun die Frage, ob die so berech 
neten Größen die Verkehrsgleichung tatsächlich annähernd erfüllen. 
Ein Weg zur Untersuchung dieser Frage ist der von Kemmerer einge 
schlagene; nämlich eine Vergleichung der Statistiken für einen der Fak 
1 ) Bezüglich der Methode für die Konstruktion dieser Tabelle siehe § 10 des An 
hanges zu diesem (XII.) Kapitel.
	        
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