Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Erfolgsregulierun  gsp  o  sten.

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Im  wesentlichen  sind  Erfolgsberichtigungsposten  Gewinnrinnahmen
  und  Verlustausgaben,  die  wirtschaftlich  nicht  dem
Bilanzjahre  der  Einnahme  bzw.  Ausgabe  angehören,  demnach
üüt  jenem  Bilanzjahre  verrechnet  werden  müssen.
I.  Transitorische  Posten:  Gewinneinnahmen  und  Verlust-Ausgaben
  des  abgelaufenen  Bilanzjahres  für  Rechnung  des
nächsten.  Sie  werden  als  Schulden  und  Forderungen  des  alten
Bilanzjahres  in  das  neue  übertragen.
a)  Als  Bilanzaktiva  des  abgelaufenen  Bilanzjahres  werden
Verlustausgaben  zu  Lasten  des  neuen  Jahres  verbucht.  Beispielsweise ­
  vom  Unternehmer  im  voraus  bezahlte  Gebühren  für  Versicherung, ­
  Steuerabgaben,  Zinsen,  Miete,  Gehälter;  das  Disagio
bei  der  Emission  von  Wertpapieren  usw.
b)  Als  Bilanzpassiva  werden  Gewinneinnahmen  zugunsten
des  neuen  Bilanzjahres  verbucht,  z.  B.  im  voraus  empfangene
Mieten,  Versicherungsprämien  (Prämienüberträge  der  Versicheriingsgesellschaften),
  Zinsen  (Hypothekenzinsen,  Bd.  I  S.  230),
der  Rückdiskont  auf  Wechselbestände  (Bd.  I  S.  205),  die  Pro-Aisionsvorträge
  der  Hypothekenbanken  (Bd.  I  S.  231),  Über-Mhrtsgelder
  der  Schiffahrtsgesellschaften,  im  voraus  empfangene
Abonnements  u.  ä.
II.  Antizipationen:  Gewinneinnahmen  und  Verlustausgaben
’ui  neuen  Bilanzjahre  für  Rechnung  des  abgelaufenen,  die  als
Schulden  und  Forderungen  des  neuen  Jahres  in  der  B.  des  alten
vorweggenommen  werden.
a)  Als  Bilanzaktiva  (positive  Erfolgskorrekturen)  werden
Gewinneinnahmen  im  neuen  Bilanzjahre  verrechnet,  z.  B.  am
2-  Januar  fällig  werdende  Hypothekenzinsen  (Bd.  I  S.  230,  234),
lni  nachhinein  zu  zahlende  Miete  und  Pachtzinsen,  Geldzinsen 1 ),
die  Effektenzinsen  auf  Effektenbestände  (vgl.  Beispiel  S.  164).
b)  Als  Bilanzpassiva  (negative  Erfolgskorrekturen)  werden
Verlustausgaben  im  neuen  Jahre  zu  Lasten  des  vorhergehenden
Verrechnet,  z.  B.  noch  zu  zahlende  Kosten  (Bd.  I  S.  245),  Courage, ­
  Gratifikationen;  im  alten  Jahre  angemeldete,  erst  im
üeuen  zu  regelnde  Schäden  bei  Versicherungsgesellschaften
M  Vg!.  Adler,  Rückstellungs-  und  Ergänzungszinsen,  Bank-Archiv,
VI.  Bd.S.  88  ff.
Le  itner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  II.  6.  .u.  7.  Aull.

II
            
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