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Bilanzkritik.
notierten 88% (Gesellschaft A.), die Obligationen der fusionierten
Brauerei 95%, deren Aktien 69%% (Gesellschaft B.). Die
B.-Aktionäre sollten eine Aktie und 300 M. bar gewähren, also
995 M. geben und empfingen eine Aktie von A. = 880 M.
18. Abschnitt.
Bilanzkritik,
a) Im allgemeinen.
Wer die B. einer Unternehmung oder einer Gruppe von
Unternehmungen lesen und prüfen will, muß sich zunächst über
die Genesis einer B. im allgemeinen klar geworden sein, iW
organischen Mängel kennen, sich vor Augen halten, daß die B.
als ein Geschäftsbericht in Zahlen gefärbt, verschönt, frisiert, ja
gefälscht sein kann, daß interne Verschiebungen und absichtliche
Verschleierungen den wirklichen Tatbestand verhüllen können.
Die Bilanzen geben nur die Ergebnisse der Geschäftsführung an,
Vermögen, Schulden und Erfolgsdifterenzzahlen, keinen Einblick
und Überblick über die gesamte Wirtschaftsführung, auch dann
nicht, wenn sie genau spezialisiert, wahrheitsgetreu und klar
sind. Sie enthalten eben das Zahlenbild für einen Tag, was
vorher war und nachkommen wird, kann nicht zur Darstellung
kommen: die B. ist ein Augenblicksbild, kein Film.
Die Vermögensbilanz kann hinsichtlich der Schulden unvollständig
sein; sie ist bei Kapitalgesellschaften hinsichtlich
der Darstellung des Vermögenswerts infolge gesetzlicher und
statutarischer Bewertungsvorschriften oder infolge der Beschlüsse
anderer Verwaltungsorgane unvollständig. (Vgl. 15. Abschnitt.)
Die Richtigkeit der Bilanzzahlen, die Unterlagen für eine
genauere materielle Prüfung der B. und des wichtigsten Faktors
einer jeden B., der Bewertung, vermag der Fernerstehende nicht
zu beurteilen. Von der richtigen, wahrheitsgetreuen Bewertung
der Einzelposten sind aber Reinvermögen, Reinverlust und Reingewinn
abhängig. Wer kann prüfen, ob unter den Bilanzposten
solche von zweifelhaftem Wert oder unzweifelhafte non valeurs,