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Bilanzkritik.
seiner Kapitalanlage prüft, wird sich nur auf allgemeine Betrachtungen
einlassen und den Wert seiner Kritik nicht sehr
hoch einschätzen dürfen.
Die B., Vermögens- und Ertragsbilanz, sind Wirtschaftsrechnungen,
d. h. man kann die Wirtschaftsführung einer
Kritik unterziehen, die B. unter ökonomisch-rechtlichen Gesichtspunkten
betrachten oder man beschränkt sich auf die Kritik
der Zahlen.
o) Die Betrachtung einer Bilanz als Zahlenstatistik kann nur
eine relative sein, wenn sie überhaupt ihren Zweck erfüllen soll-Die
Bilanzzahlen an sich, als absolute Zahlengrößen betrachtet,
sagen in der Regel sehr wenig. Eine Zahl, aus ihrem Zusammenhänge
herausgerissen, verliert als Maßstab für ein Urteil wesentlich
an Wert. Die Bilanzzahlen müssen miteinander und untereinander
in Beziehung gesetzt (Beziehungszahlen), die absoluten
in Verhältniszahlen umgewandeU werden. Die so gewonnenen
Verhältniszahlen sind Vergleichszahlen, die mit den Verhältniszahlen
derselben Unternehmung aus früheren Jahren und denen
anderer Unternehmungen der gleichen Erwerbsgruppe und derselben
Wirtschaftsperiode verglichen werden können. Selbstverständlich
sollen nur solche Zahlen in ein Verhältnis zueinander
gebracht werden, die in einem kausalen wirtschaftlichen
Zusammenhang miteinander stehen, sich gegenseitig beeinflussen
und deren Verhältnis zueinander tatsächliche Erscheinungen
zahlenmäßig zum Ausdruck bringt. Z. B.: In den Bilanzen der
Brauereibetriebe stehen Wirtschaftsanwesen, Außenstände an
Hypotheken und Darlehne sowie die (häufig nicht angegebenen)
Avale in Zusammenhang: sie hängen mit der in diesem Gewerbe
üblichen Absatztechnik, nur mit dem scharfen Wettbewerb
der Brauereien untereinander zusammen und bergen
unter Umständen ein bedeutendes Verlustrisiko für die Unternehmung.
Darlehen werden an Pächter der Wirtschaftsanwesen
hinausgegeben; auch leisten die Brauereien Bürgschaft für
ihren Bierabnehmern von Dritten gewährte Hypotheken. Die
Produktionsmenge bzw. der Wert des Absatzes (Umsatz) beeinflußt:
den Rohgewinn, die Unkosten der Unternehmung und
die Selbstkosten der Waren bzw. Fabrikate, den Reingewinn,
die Größe des Anlage- und des Betriebskapitals, die Höhe der