16 Inhalt and Form der B.
Unternehmung, wenn die Rapitalproduktion des Betriebes ge
ringer ist als die Kapitalkonsumtion, wobei selbstverständlich
der Konsumtionsfonds des Einzelunternehmers bzw. der per
sönlich haftenden Gesellschafter außer Ansatz bleibt.
Der Inhalt der Vermögensbilanz in ökonomischer Hinsicht
wurde im Schema S. 14/15 gekennzeichnet; Vermögen (Aktiva) =
Kapitalverwendung, Passiva (mit Ausschluß des Reinerfolges) =
Kapitalbeschaffung. Im folgenden wird versucht, die Vermögens
bilanz einer Industrie-Aktiengesellschaft nach ökonomischen Ge
sichtspunkten zu gliedern ’ ) (S. 14/15).
Die Gegenstände des Geschäftsvermögens lassen sich in
zwei Hauptgruppen teilen: 1. Betriebsvermögen (Verbrauchs-
Vermögen) ist jener Teil des Vermögens, der bestimmungsgemäß
fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formverände-
rung dient. Der Geschäftsbetrieb ändert fortgesetzt die Zu
sammensetzung dieses Teils des Gesamtvermögens, zu dem bei
spielsweise gehören; Geld, Waren, Rohstoffe, Wertpapiere,
Wechsel, Forderungen u. dgl. 2. Anlagevermögen (Gcbrauchsver- ^
mögen), das bestimmungsgemäß dem Betriebe dauernd erhalten
bleibt und ihm nur durch Benutzung in derselben äußeren Gestalt
dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht zur Ver
äußerung bestimmt (§ 261 3 HGB.); z. B. Arbeits- und Kraft
maschinen, Werkzeuge, gewerbliche Grundstücke und Gebäude,
Wasserkraft, Verlagsrechte, dauernde Beteiligungen. Das An
lagevermögen vermindert sich, soweit es gegenständlich ist, all
mählich infolge der Verwendung im Dienste des Betriebes durch
Abnutzung usw. Das Betriebsvermögen soll durch Umsatz, das
Anlagevermögen durch Arbeit und dauernden Besitz dem Unter
nehmen Vorteile bringen. Die Unterscheidung zwischen beiden
Gruppen eines bestimmten Betriebes kommt hier nur für die
Bilanzkritik und nur für den Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
in Frage. Vermögensgegenstände können ihre Bestimmung än
dern; der gleiche Vermögensgegenstand kann für einen Betrieb
Anlage-, für einen andern Betriebsvermögen sein, wie beispiels
weise Kraftmaschinen, die für ihren Erzeuger Betriebs-, für
H Vgl. auch Etüde öconomique des bilans (anonym). Macon 1907
S. 13 und Anhang. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern. Band 1
7. Aufl., Berlin 1907. S. 236. *