Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

16 Inhalt and Form der B. 
Unternehmung, wenn die Rapitalproduktion des Betriebes ge 
ringer ist als die Kapitalkonsumtion, wobei selbstverständlich 
der Konsumtionsfonds des Einzelunternehmers bzw. der per 
sönlich haftenden Gesellschafter außer Ansatz bleibt. 
Der Inhalt der Vermögensbilanz in ökonomischer Hinsicht 
wurde im Schema S. 14/15 gekennzeichnet; Vermögen (Aktiva) = 
Kapitalverwendung, Passiva (mit Ausschluß des Reinerfolges) = 
Kapitalbeschaffung. Im folgenden wird versucht, die Vermögens 
bilanz einer Industrie-Aktiengesellschaft nach ökonomischen Ge 
sichtspunkten zu gliedern ’ ) (S. 14/15). 
Die Gegenstände des Geschäftsvermögens lassen sich in 
zwei Hauptgruppen teilen: 1. Betriebsvermögen (Verbrauchs- 
Vermögen) ist jener Teil des Vermögens, der bestimmungsgemäß 
fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formverände- 
rung dient. Der Geschäftsbetrieb ändert fortgesetzt die Zu 
sammensetzung dieses Teils des Gesamtvermögens, zu dem bei 
spielsweise gehören; Geld, Waren, Rohstoffe, Wertpapiere, 
Wechsel, Forderungen u. dgl. 2. Anlagevermögen (Gcbrauchsver- ^ 
mögen), das bestimmungsgemäß dem Betriebe dauernd erhalten 
bleibt und ihm nur durch Benutzung in derselben äußeren Gestalt 
dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht zur Ver 
äußerung bestimmt (§ 261 3 HGB.); z. B. Arbeits- und Kraft 
maschinen, Werkzeuge, gewerbliche Grundstücke und Gebäude, 
Wasserkraft, Verlagsrechte, dauernde Beteiligungen. Das An 
lagevermögen vermindert sich, soweit es gegenständlich ist, all 
mählich infolge der Verwendung im Dienste des Betriebes durch 
Abnutzung usw. Das Betriebsvermögen soll durch Umsatz, das 
Anlagevermögen durch Arbeit und dauernden Besitz dem Unter 
nehmen Vorteile bringen. Die Unterscheidung zwischen beiden 
Gruppen eines bestimmten Betriebes kommt hier nur für die 
Bilanzkritik und nur für den Zeitpunkt der Bilanzaufstellung 
in Frage. Vermögensgegenstände können ihre Bestimmung än 
dern; der gleiche Vermögensgegenstand kann für einen Betrieb 
Anlage-, für einen andern Betriebsvermögen sein, wie beispiels 
weise Kraftmaschinen, die für ihren Erzeuger Betriebs-, für 
H Vgl. auch Etüde öconomique des bilans (anonym). Macon 1907 
S. 13 und Anhang. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern. Band 1 
7. Aufl., Berlin 1907. S. 236. *
	        
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