16 Inhalt and Form der B.
Unternehmung, wenn die Rapitalproduktion des Betriebes geringer
ist als die Kapitalkonsumtion, wobei selbstverständlich
der Konsumtionsfonds des Einzelunternehmers bzw. der persönlich
haftenden Gesellschafter außer Ansatz bleibt.
Der Inhalt der Vermögensbilanz in ökonomischer Hinsicht
wurde im Schema S. 14/15 gekennzeichnet; Vermögen (Aktiva) =
Kapitalverwendung, Passiva (mit Ausschluß des Reinerfolges) =
Kapitalbeschaffung. Im folgenden wird versucht, die Vermögensbilanz
einer Industrie-Aktiengesellschaft nach ökonomischen Gesichtspunkten
zu gliedern ’ ) (S. 14/15).
Die Gegenstände des Geschäftsvermögens lassen sich in
zwei Hauptgruppen teilen: 1. Betriebsvermögen (Verbrauchs-Vermögen)
ist jener Teil des Vermögens, der bestimmungsgemäß
fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formveränderung
dient. Der Geschäftsbetrieb ändert fortgesetzt die Zusammensetzung
dieses Teils des Gesamtvermögens, zu dem beispielsweise
gehören; Geld, Waren, Rohstoffe, Wertpapiere,
Wechsel, Forderungen u. dgl. 2. Anlagevermögen (Gcbrauchsver- ^
mögen), das bestimmungsgemäß dem Betriebe dauernd erhalten
bleibt und ihm nur durch Benutzung in derselben äußeren Gestalt
dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht zur Veräußerung
bestimmt (§ 261 3 HGB.); z. B. Arbeits- und Kraftmaschinen,
Werkzeuge, gewerbliche Grundstücke und Gebäude,
Wasserkraft, Verlagsrechte, dauernde Beteiligungen. Das Anlagevermögen
vermindert sich, soweit es gegenständlich ist, allmählich
infolge der Verwendung im Dienste des Betriebes durch
Abnutzung usw. Das Betriebsvermögen soll durch Umsatz, das
Anlagevermögen durch Arbeit und dauernden Besitz dem Unternehmen
Vorteile bringen. Die Unterscheidung zwischen beiden
Gruppen eines bestimmten Betriebes kommt hier nur für die
Bilanzkritik und nur für den Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
in Frage. Vermögensgegenstände können ihre Bestimmung ändern;
der gleiche Vermögensgegenstand kann für einen Betrieb
Anlage-, für einen andern Betriebsvermögen sein, wie beispielsweise
Kraftmaschinen, die für ihren Erzeuger Betriebs-, für
H Vgl. auch Etüde öconomique des bilans (anonym). Macon 1907
S. 13 und Anhang. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern. Band 1
7. Aufl., Berlin 1907. S. 236. *