Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

16  Inhalt  and  Form  der  B.
Unternehmung,  wenn  die  Rapitalproduktion  des  Betriebes  geringer ­
  ist  als  die  Kapitalkonsumtion,  wobei  selbstverständlich
der  Konsumtionsfonds  des  Einzelunternehmers  bzw.  der  persönlich ­
  haftenden  Gesellschafter  außer  Ansatz  bleibt.
Der  Inhalt  der  Vermögensbilanz  in  ökonomischer  Hinsicht
wurde  im  Schema  S.  14/15  gekennzeichnet;  Vermögen  (Aktiva)  =
Kapitalverwendung,  Passiva  (mit  Ausschluß  des  Reinerfolges)  =
Kapitalbeschaffung.  Im  folgenden  wird  versucht,  die  Vermögensbilanz ­
  einer  Industrie-Aktiengesellschaft  nach  ökonomischen  Gesichtspunkten ­
  zu  gliedern  ’  )  (S.  14/15).
Die  Gegenstände  des  Geschäftsvermögens  lassen  sich  in
zwei  Hauptgruppen  teilen:  1.  Betriebsvermögen  (Verbrauchs-Vermögen)
  ist  jener  Teil  des  Vermögens,  der  bestimmungsgemäß
fortlaufend  dem  Verbrauch,  dem  Wechsel  oder  der  Formveränderung
  dient.  Der  Geschäftsbetrieb  ändert  fortgesetzt  die  Zusammensetzung ­
  dieses  Teils  des  Gesamtvermögens,  zu  dem  beispielsweise ­
  gehören;  Geld,  Waren,  Rohstoffe,  Wertpapiere,
Wechsel,  Forderungen  u.  dgl.  2.  Anlagevermögen  (Gcbrauchsver-  ^
mögen),  das  bestimmungsgemäß  dem  Betriebe  dauernd  erhalten
bleibt  und  ihm  nur  durch  Benutzung  in  derselben  äußeren  Gestalt
dient.  Gegenstände  des  Anlagevermögens  sind  nicht  zur  Veräußerung ­
  bestimmt  (§  261 3  HGB.);  z.  B.  Arbeits-  und  Kraftmaschinen, ­
  Werkzeuge,  gewerbliche  Grundstücke  und  Gebäude,
Wasserkraft,  Verlagsrechte,  dauernde  Beteiligungen.  Das  Anlagevermögen ­
  vermindert  sich,  soweit  es  gegenständlich  ist,  allmählich ­
  infolge  der  Verwendung  im  Dienste  des  Betriebes  durch
Abnutzung  usw.  Das  Betriebsvermögen  soll  durch  Umsatz,  das
Anlagevermögen  durch  Arbeit  und  dauernden  Besitz  dem  Unternehmen ­
  Vorteile  bringen.  Die  Unterscheidung  zwischen  beiden
Gruppen  eines  bestimmten  Betriebes  kommt  hier  nur  für  die
Bilanzkritik  und  nur  für  den  Zeitpunkt  der  Bilanzaufstellung
in  Frage.  Vermögensgegenstände  können  ihre  Bestimmung  ändern; ­
  der  gleiche  Vermögensgegenstand  kann  für  einen  Betrieb
Anlage-,  für  einen  andern  Betriebsvermögen  sein,  wie  beispielsweise ­
  Kraftmaschinen,  die  für  ihren  Erzeuger  Betriebs-,  für
H  Vgl.  auch  Etüde  öconomique  des  bilans  (anonym).  Macon  1907
S.  13  und  Anhang.  Fuisting,  Die  preußischen  direkten  Steuern.  Band  1
7.  Aufl.,  Berlin  1907.  S.  236.  *
            
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