Kritik der Passiva.
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1. Die eigenen Kapitalien (Reinvermögen., Gesellschaftskapital,
Grund-, Stammkapital) bilden das verantwortliche, gewinnberechtigte
Kapital, sind Träger des Risikos. Sie sind meist
anbeschränkt verfügbar, dienen zur teilweisen Beschaffung des
Vermögens, dann als Kreditbasis der Unternehmung, als Sicherheitsfonds
der Gläubiger. Soweit sich das Unternehmen auf
anderem Wege Betriebsmittel verschaffen kann, wie Notenbanken,
Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten, dient das eigene
Kapital nur als Garantiefonds.
Die eigenen Kapitalien (7. Abschnitt) umfassen:
a) Stammkapital (Anfangskapital bei der Einzelfirma, Grundkapital,
Stammeinlagen, einschließlich der späteren Kapitaleinlage),
d. s. Leistungen des Unternehmers an seinen Geschäftsbetrieb.
b) Zusotzkapital, im wesentlichen Leistungen der Unternehmung
durch Kapitalproduktion. Hierher sind zu zählen
die Kapitalzuschreibungen (unverbrauchter Reingewinn) bei der
Einzel- und der Personalunternehmung, die Gewinnrücklagen
bei den Kapitalgesellschaften, darunter Agio-, Zuzahlungs-, Saaierungs-
und Gründungsreserven als Leistungen der Unternehmer
(der Aktionäre, der Gesellschafter).
Auf die Schwierigkeit, im Einzelfall festzustellen, ob ein
als Reservefonds bezeichneter Posten einer Aktienbilanz eine
Gewinnrücklage oder ein Wertberichtigungsposten für ein Aktivum
ist, wurde bereits hingewiesen.
c) Der Reingewinn wird bei der Einzelunternehmung und
bei Personalgesellschaften teilweise verbraucht, durch Privat-‘«tnahmen
antizipiert. Bei Kapitalgesellschaften wird durch
Generalversammlungsbeschluß ein erheblicher Teil des von der
Unternehmung produzierten Kapitals eine echte Schuld, ein
kleinerer Teil wächst den eigenen Mitteln zu, sofern nicht die
Generalversammlung eine andere Verwendung des Reingewinns
beschließt.
II. Die fremden Kapitalien oder Schulden, d. s. Verbindlichkeiten
zu Leistungen aus dem eigenen Vermögensbestand,
den Aktiven. Nach ihrer rechtlichen Klassifikation sind zu
unterscheiden: Buch-, Wechsel-, Anleihe-, Hypothekar-, Bürgechaftsschulden,
denen Kauf-, Darlehns-, Miet-, Dienst-, Ver-