Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Kritik  der  Schulden.

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im  Aufsichtsrat  der  Industriegesellschaften!);  dann  die  verhältnismäßige ­
  Höhe  der  Schulden,  z.  ß.  der  Kreditoren,  der  Bankschulden, ­
  die  es  unter  Umständen  ratsam  erscheinen  läßt,
das  gewinnberechtigte  Eigenkapital  zu  vermehren,  um  das  zinspflichtige ­
  Kreditkapital  abzustoßen.  Wichtig  ist  für  den  Gläubiger ­
  zu  wissen,  inwieweit  aktives  Vermögen  einzelnen  Gläubigem
verpfändet  ist.  Nicht  alle  Pfandrechte  erscheinen  in  der  Bilanz
zum  Ausdruck  gebracht.  Je  mehr  aktives  Vermögen  zur  Sicherstellung, ­
  d.  h.  zur  bevorrechtigten  Befriedigung  einzelner  Gläubiger
in  Anspruch  genommen  wird,  um  so  kleiner  wird  der  Deckungsfonds ­
  der  nicht  bevorrechtigten  und  besonders  gesicherten
Gläubiger,  deren  ungedeckte  Forderungen  im  Konkurs  des
Schuldners  gleichwertig  sind.
Die  Schuldentilgung  beansprucht  fremde  oder  die  eigenen
Mittel.  Die  Heranziehung  fremder  Mittel  zu  diesem  Zwecke  erfolgt ­
  durch  Schuld  Umwandlung  —  z.  B.  Aufnahme  einer  Anleiheschuld ­
  zur  Abstoßung  von  Bankschulden  —  oder  durch  Schuldenühertragung,
  wenn  Geldmittel  neuer  Gläubiger  zur  Ausgleichung
alter  Verbindlichkeiten  Verwendung  finden.  Die  Schuldentilgung
aus  eigenen  Mitteln  verwendet  Betriebseinnahmen,  liquide
Mittel,  die  mitunter  durch  übermäßige  Abschreibungen,  stille
Gewinnrücklagen  und  dementsprechende  geringere  Gewinnauszahlung ­
  künstlich  zurückgehalten  werden.  Die  Schuldentilgung ­
  überantwortet  Teile  des  aktiven  Vermögens  in  den
Besitz  des  Empfangsberechtigten,  wenn  sie  unmittelbar  vom
Schuldner  an  den  Gläubiger  erfolgt  (Bd.  I,  „Schuldentilgung“).
Die  Schuldentilgung  „aus  dem  Reingewinn“,  wie  sie  beispielsweise ­
  für  die  Amortisation  von  Anleiheschulden  mitunter
satzungsmäßig  vorgesehen  ist,  hat  den  Zweck,  durch  Bildung
eines  der  Tilgung  entsprechenden  (statutarischen)  Zwangsreservefonds ­
  (Obligationen-Amortisationsfonds)  flüssige  Mitt  1  als  Ersatz ­
  für  die  geleisteten  Rückzahlungen  aus  dem  Reingewinn
festzuhalten 1 ).  Um  den  zur  Tilgung  verwendeten  Betrag  wird
•)  Z.  B.  Aktiva  20%  Passiva;  Schulden  14
Obligationen.  .  4
Eigenes  Kap..  2
Reingewinn  .  .  %
            
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