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Kritik der Schulden.
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der Reingewinn bzw. der Auszahlungsbetrag an die Aktionäre
usw. gekürzt. Schuldentilgung zu Lasten der Betriebsüberschüsse
(Gewinne) ist steuerpflichtig (9. Abschnitt).
Das eigene Kapital ist gleichfalls Veränderungen unterworfen;
es wird erhöht durch Kapitaleinlagen des Einzelkaufmanns,
durch Aktienemission u. dgl., durch Änderung der Rechtsform
der Unternehmung (Umwandlung in eine handelsrechtliche
Gesellschaft, in eine G. m. b. H.), durch Aufnahme neuer
Mitglieder bei Genossenschaften, endlich bei Gewinnverteilungsgesellschaften
durch Rückstellung, d. h. Verminderung der Gewinnanteilsbeträge
und durch Zuschreibung unverbrauchten Gewinns
bei der Einzelunternehmung.
Die eigenen Mittel werden vermindert durch Abschreibung
des Verlustes vom Kapitalkonto oder einer Reserve und durch
Herabsetzung des Kapitals. Diese erfolgt durch Herausnahme
von Kapitalien, z. B. bei der Einzelflrma, teilweise Rückzahlung
des Grundkapitals bei Liquidationsgesellschaften; durch Ankauf
und Amortisation von Aktienanteilen; durch Zusammenlegung
von Aktien, Abstempelung. Durch Liberierung der Aktionäre
von der fehlenden Einzahlung verzichtet der Aktienverein auf
die Restzahlung, also auf ein Aktivum. Durch die Amortisation
von Aktien aus dem Reingewinn (§ 228 HGB.) werden die
eigenen Mittel nicht vermindert, da ein Ersatzkapital als notwendiger
Reservefonds erscheint (vgl. 9. Abschnitt).
Die Bilanzkritik muß die Art der Kapitalerhöhung oder
-Verminderung nach ihrer rechtlichen Seite und ihren wirtschaftlichen
Folgen prüfen.
Wegen der Gruppierung der Aktiva nach ökonomischen Gesichtspunkten
vergleiche 1. und 19. Abschnitt dieses Buches,
auch die Beispiele S. 194 f.
Verwendung des Reingewinns zur Tilgung von Obligationen:
Aktiva 20 Passiva: Schulden 14
Obligationen.. 3%
Eigenes Kap.. 2
Tilgungsfonds %
Würde man tilgen und den Reingewinn verteilen, würden sich die
Aktiva auf 19V 2 vermindern.