Zahlnngsbereitschaft
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in sich birgt, dem Betriebe vorzeitig liquide Mittel im Übermaße
zu entziehen. Soweit im Wege des Kredits nicht Barmittel,
sondern andere Betriebsmittel erworben werden, z. B. Waren,
Rohstoffe usw., ergibt sich die Verwendung solcher Kredit
kapitalien von selbst.
Wie jede Kritik der Bilanzzahlen muß auch das Verhältnis
der flüssigen Mittel zu den nicht flüssigen relativ betrachtet
werden. Ein großer Lagerbestand an Waren oder Rohstoffen
kann durch höheren Absatz oder größeren Auftragsbestand,
durch gute Konjunktur, günstigen Einkaufspreis und manches
andere bedingt sein. Es ist aber auch möglich, daß Anschaffung
und Veräußerung der Lagerbestände nicht im richtigen Ver
hältnis zueinander stehen, daß der Unternehmer auf seinen
Vorräten „sitzen“ geblieben, eine Absatzstockung eingetreten
ist, daß sich die Bedarfsdringlichkeit des Marktes etwas über
die normale Jahreszeit hinaus verschoben hat. Bestellungen
wurden rückgängig gemacht, beispielsweise bei rückläufigen
Preisen, es können Waren auf Abruf verkauft worden sein, die
noch nicht bezogen wurden, oder der Bilanztag fällt in die Hoch
saison des Verkaufes und bedingt dadurch entsprechend große
Lagerbestände usf. Hier wie überall darf nicht das rechnungs
mäßige Ergebnis der Bilanzbetrachtung allein das Urteil be
stimmen, es müssen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Unternehmung, des Erwrebszweiges, der ganzen Volkswirtschaft
mitberücksichtigt werden.
Versuchen wir, die Bilanz einer Kreditaktienbank, für die
die Zahlungsbereitschaft im volkswirtschaftlichen Interesse be
sonders wichtig erscheint, unter dem Gesichtspunkt der Li
quidität zu gruppieren. Ordnen wir zunächst die Schulden nach
ihrer Fälligkeit:
P. 1. Sofort fällig sind: Scheckguthaben, „tägliches“ Geld
im Börsenverkehr, Depositengelder mit täglicher Kündigung, der
größere Teil des Reingewinns einer Aktiengesellschaft. Scheck
guthaben als Grundlage des Zahlungsverkehrs werden vor großen
Zahlungsterminen in erhöhtem Maße abgehoben, Depositen
gelder bleiben erfahrungsgemäß kürzere oder längere Zeit bei
der Bank. Die Auszahlungsbeträge des Reingewinns werden
durch Beschluß der Generalversammlung sofort fällig, scheiden