Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Bilanzen der Hypothekenbanken. 
Der Geschäftsbericht gibt überdies an: 
1. Eine Gliederung der Hypothekardarlehne nach ihrer ab 
soluten Größe in Stufen von 100 000 oder weniger, Anzahl der 
Darlehne, Verteilung der Hypothekardarlehne auf landwirt 
schaftliche und städtische Grundstücke, auf Amortisations- und 
andere Hypotheken, auf Hypotheken an Bauplätzen und an 
unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten. Einzelne 
Banken ergänzen diese Angaben durch solche über Gewerbe 
und Stand der Darlehnsschuldner. 
2. Die geographische Verteilung der Darlehne, die Auf 
schlüsse über das Arbeitsgebiet der Bank, über das Geldbedürfnis 
einzelner Landesteile gibt. 
3. Die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsver 
waltungen sowie die Zahl der Fälle, in welchen die Bank Grund 
stücke zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken hat über 
nehmen müssen. Diese Angabe läßt den Grad der Vorsicht 
bei der Gewährung eines Darlehns erkennen. Man kann die 
Zahl durch Vorschiebung von Strohmännern vermindern, 
4. Verluste und Gewinne beim Wiederverkauf der über 
nommenen Grundstücke. 
5. Die rückständigen Zinsen beim Jahresschluß. Die Banken 
führen gewöhnlich den Prozentsatz an, der das Verhältnis zwischen 
rückständigen Zinsen und dem Zinsen - Soll charakterisiert. 
Z. B. das Zinsen-Soll wäre 3 081 282, rückständig 0,15 % = 
M. 37 131. Interessant ist die Gliederung der Zinsenrückstände 
hinsichtlich ihrer örtlichen Verteilung zwischen ländlichen und 
städtischen Darlehnsnehmern, nach Darlehnsgruppen, ob die 
größeren oder mittleren Darlehne in Rückstand bleiben u. a. 
6. Häufig auch den durchschnittlichen Zinsfuß der Hypo 
thekardarlehne. 
7. Das Ergebnis der freihändigen Verkäufe, d. h. das Ver 
hältnis zwischen Kaufpreis und Darlehnssumme als Beweis für 
die größere oder geringere Zuverlässigkeit der Wertermittlungs 
grundlagen. Z. B. Darlehnssurame 4,045 Milk, Kaufpreis 6,203 
Milk, d. h. das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Darlehn ist 
0,65 zu 1 oder die Darlehnssumme betrug 65 % des Verkaufs 
erlöses, in anderen Fällen 57 % u. ä. Ob die Vergleichszahlen 
auf die ursprünglichen Darlehnsbeträge oder auf das Restdarlehn
	        
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