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Bilanzen der Hypothekenbanken.
Der Geschäftsbericht gibt überdies an:
1. Eine Gliederung der Hypothekardarlehne nach ihrer ab
soluten Größe in Stufen von 100 000 oder weniger, Anzahl der
Darlehne, Verteilung der Hypothekardarlehne auf landwirt
schaftliche und städtische Grundstücke, auf Amortisations- und
andere Hypotheken, auf Hypotheken an Bauplätzen und an
unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten. Einzelne
Banken ergänzen diese Angaben durch solche über Gewerbe
und Stand der Darlehnsschuldner.
2. Die geographische Verteilung der Darlehne, die Auf
schlüsse über das Arbeitsgebiet der Bank, über das Geldbedürfnis
einzelner Landesteile gibt.
3. Die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsver
waltungen sowie die Zahl der Fälle, in welchen die Bank Grund
stücke zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken hat über
nehmen müssen. Diese Angabe läßt den Grad der Vorsicht
bei der Gewährung eines Darlehns erkennen. Man kann die
Zahl durch Vorschiebung von Strohmännern vermindern,
4. Verluste und Gewinne beim Wiederverkauf der über
nommenen Grundstücke.
5. Die rückständigen Zinsen beim Jahresschluß. Die Banken
führen gewöhnlich den Prozentsatz an, der das Verhältnis zwischen
rückständigen Zinsen und dem Zinsen - Soll charakterisiert.
Z. B. das Zinsen-Soll wäre 3 081 282, rückständig 0,15 % =
M. 37 131. Interessant ist die Gliederung der Zinsenrückstände
hinsichtlich ihrer örtlichen Verteilung zwischen ländlichen und
städtischen Darlehnsnehmern, nach Darlehnsgruppen, ob die
größeren oder mittleren Darlehne in Rückstand bleiben u. a.
6. Häufig auch den durchschnittlichen Zinsfuß der Hypo
thekardarlehne.
7. Das Ergebnis der freihändigen Verkäufe, d. h. das Ver
hältnis zwischen Kaufpreis und Darlehnssumme als Beweis für
die größere oder geringere Zuverlässigkeit der Wertermittlungs
grundlagen. Z. B. Darlehnssurame 4,045 Milk, Kaufpreis 6,203
Milk, d. h. das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Darlehn ist
0,65 zu 1 oder die Darlehnssumme betrug 65 % des Verkaufs
erlöses, in anderen Fällen 57 % u. ä. Ob die Vergleichszahlen
auf die ursprünglichen Darlehnsbeträge oder auf das Restdarlehn