Bilanzen der Hypothekenbanken.
291
sich beziehen, wäre im Berichte anzugeben. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß sich beim freihändigen Verkauf Einflüsse
geltend machen können — Verkauf unter Verwandten, Notlage
des Eigentümers, günstige Zahlungsbedingungen —, die
den Verkaufswert herunterdrücken, in anderen Fällen erhöhen,
daß auch die Konjunktur einen mitbestimmenden Einfluß hat.
Man könnte auch die vor der Beleihung festgestellten Werte
und den Veräußerungspreis vergleichen.
8. Das Ergebnis der Zwangsversteigerungen und das Verhältnis
zwischen Steigerungspreis und Darlehnssumme in Prozenten.
Bei Subhastationen ist zu berücksichtigen, daß meistbietende
zweite oder weitere Hypothekengläubiger zwecks Ersparnis
an Stempelunkosten in der Regel nur die ihnen im Rang
vorausgehenden Hypotheken auszubieten pflegen, daß also die
Versteigerungssummen der Meistgebote keinen Schluß auf den
Verkaufswert der versteigerten Grundstücke zulassen. Mitunter
vereinbaren Hypothekengläubiger über die Höhe des Meistgebots.
9. Die relative Größe der gewährten Darlehne gibt das
Verhältnis zwischen Beleihungswert zum Grundstückswert, der
beispielsweise durch gerichtliche Taxe ermittelt wird.
10. Über die Verwendung der aufgenommenen Summen
wird selten berichtet. Es wäre interessant zu erfahren, ob die
Darlehnsgelder zu Geschäftszwecken, zu Bauten, zur Ablösung
bestehender Schulden oder anders verwendet wurden.
Das Deckungsverhältnis zwischen Deckungshypotheken und
dem Pfandbriefumlauf berechnet sich wie folgt (beispielsweise):
I. Deckungsmittel: Hypotheken 338,764 Millab
freie Hypotheken 3,303 „
335,461 Mill.
plus Staatspapiere nach § 6 des Hypothekenbankgesetzes 3,581 „
33,042 Mill.
II. Pfandbriefumlauf 330,029 Mill.
ab Bestand an eigenen Emissionspapieren (Nennwert) ... 1,216 „
328,813 Mill
zu gekündigte Pfandbriefe 0,048 ,,
328,861 Mill
Auf 100 M. Hypotheken (kommen etwa 97 M. Pfandbriefe.
19*