Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.
B17
Soll Tabakzolleinnahmen ist
1 Voranschlag, Solleinnahmen | 2. Wirkliche Einnahmen, /steinnahmen
Der Unterschied beider Seiten gibt bei schwankenden Ein
nahmen eine Mehr- oder eine Mindereinnahme, d. h. einen Aus
fall. Bei feststehenden Einnahmen können Einnahmereste,
Rückstände, kaufmännisch ausgedrückt, Forderungen der Ver
waltung an die Einnahmequellen entstehen.
Soll Beispiel einer Ausgabenrubrik Ist
1. Veranschlagte, bewilligte, vor- 2. Tatsächliche Ausgaben, Istaus-
geschriebene, angeordnete Aus- gaben, Abstattung,
gaben, Ausgabenkredit.
Der Unterschied beider Seiten ergibt je nach dem Charakter
der Ausgabenrubrik eine Ausgabenüberschreitung, eine geringere
Ausgabe als die veranschlagte oder einen noch unverbrauchten
Ausgabenkredit, der in das nächste Jahr übertragen werden kann
oder auch nicht. Wesentlich also ist für dieses Hauptbuch und
für diese Konten die Trennung der Solleinnahmen und der Soll
ausgaben, die auf Grund des bewilligten Etat sofort in die be
treffende Hauptrubrik eingetragen werden, von den Isteinnahmen
und Istausgaben, die über das Kassabuch allmählich auf die
Hauptbuchrubrik kommen.
In einzelnen Fällen findet man auch in der kaufmännischen
Buchführung ein ähnliches Prinzip. Zum Beispiel: die Vor
kalkulation schätzt die Sollkosten, die Nachkalkulation berechnet
die Islkosten. Auf den Konten der Schulden steht rechts die
Vormerkung der Schuld, links die Abstattung, die Tilgung, die
Istausgabe. Das Einzahlungskonto der Aktionäre verrechnet
links die Sollzahlung, rechts die Istzahlung. Die Gewinnaus
zahlungskonten bei Aktiengesellschaften (Dividenden-, Tan
tiemen-, Gratifikationskonto) zeigen rechts die bewilligte, die
Sollausgabe, links die wirkliche Zahlung. Etwaige „Ausgaben
reste“ auf diesen Konten bilden eine Schuld der Unternehmung.
Das Prinzip der Kameralistik läßt sich mit der doppelten Buch
führung vereinigen. Diese besonderen Anwendungsformen der
doppelten Buchführung sind bekannt unter dem Namen Lo-
gismographie (eingeführt 1876 in der italienischen Staätsver-