Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Gründungshiianzon.

Ein  Gesellschafter,  der  seine  Geldeinlage  nicht  rechtzeitig
einzahlt,  hat  Zinsen  von  dem  Tag  an  zu  entrichten,  an  welchem
die  Zahlung  hätte  geschehen  sollen  (§  111  HGB.);  ebenso  sind
die  Entnahmen  jäher  die  vertragsmäßige  Grenze  hinaus  und
die  unbefugte  Verwendung  von  Gesellschaftsgeldern  zu  verzinsen.
Die  Übertragung  der  Gesellschaftsrechte  (§717  BGB.),  d.  h.  der
Ansprüche  aus  dem  Auseinandersetzungsguthaben  und  auf  Gewinnanteile, ­
  wirkt  wie  eine  Zession:  die  Gesellschaft  hat  einen
neuen  Gläubiger  (Buchung;  Übertragung  des  Geldbetrages  vom
Kapital-  oder  Privat-Konto  des  Gesellschafters  auf  das  Kredit
des  Kontos  des  neuen  Gläubigers).
Ersatzansprüche  eines  Gesellschafters  auf  Grund  des  §  110
HGB.  für  Aufwendungen  und  für  Verluste  in  Gesellschaftsangelegenheiten ­
  werden  am  besten  einem  Separat-Konto  gutgebracht, ­
  nicht  dem  Kapital-Konto  des  Gesellschafters,  da  sie
keine  Vermehrung  des  Kapitalanteils  darstellen  (beispielsweise
Reisekosten  im  Interesse  der  Gesellschaft,  Bezahlung  von  Gesellschaftsschulden
  infolge  der  Solidarhaftung  u.  ä.).
Bei  der  Gründung  einer  offenen  Handelsgesellschaft  wird,
wenn  es  notwendig  ist,  zunächst  für  jeden  Gesellschafter  ein
Gründungsinventar  aufgestellt,  das  die  Zusammensetzung  und
die  Höhe  der  Sacheinlagen  feststellt;  dann  werden  alle  Vermögensgegenstände ­
  und  Schulden  in  einem  gemeinschaftlichen
Inventar  zusammengeworfen  und  in  der  Gründungsbilanz  die
Gesellschaftsaktiva,  die  GesellschafPschulden  sowie  die  Kapitalanteile ­
  bestimmt.
1.  Beispiel;  A.,  B.  und  C.  gründen  eine  Patentverwertungsgesellschaft. ­
  A.  hat  80  000  bar  zu  leisten,  davon  30  000  sofort,
in  drei  Monaten  20  000,  in  sechs  Monaten  30  000.  B.  bringt
Staatspapiere  ein,  deren  Erlös  durch  Barzahlung  von  2496  auf  die
bedungene  Einlage  von  80  000  gebracht  wird.  C.  inferiert  seine
Patente,  deren  Wert  mit  100  000  vertragsmäßig  bestimmt  wird.
Gründungsbilanz

Bargeld

110

Gesellschaftskapital

,  260

A,  Einzalilungs-Konto  ..

50

Davon  entfallen  auf

A

80

Patent-Konto

100

B

80

.

C

100
            
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