Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Gründungsbilanzen.

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Dividenden  des  ersten  Jahres,  da  nach  Eingang  der  Forderungen
zum  Nennwert  und  durch  Verkauf  der  mit  niedrigem  Einstandswert
  zu  Buche  stehenden  Waren  der  rechnungsmäßige  Gewinn
auf  diesen  Konten  größer  sein  muß.  Andererseits  kommt  es
vor,  daß  man  die  Einlagen  weit  unter  dem  Schätzungswert  einbringt, ­
  um  das  Aktienkapital  nicht  zu  hoch  zu  normieren,  stille
(Gründungs-)  Reserven  zu  schaffen  usw.
Der  Gründerlohn  (§  186,  für  Reklame,  Vorarbeiten,  Vertragsabschlüsse ­
  u.  ä.)  geht  entweder  zu  Lasten  der  zu  errichtenden
Gesellschaft  oder  wird  von  den  Gründern  getragen.  Er  kann
in  Geld  oder  Geldleistungen  bestehen.  So  bestand  beispielsweise
bei  der  Nationalbank  für  Deutschland  das  Gründungsrecht  in
einem  Paribezugsrecht  auf  die  Hälfte  neuer  Aktien,  das  1911
zu  95  %  durch  eine  Vereinbarung  abgelöst  wurde,  wonach  die
Inhaber  dieses  Gründungsrechts  eine  Vergütung  von  5  %  des
Nennwertes  der  jeweils  auszugebenden  Aktien  erhalten,  d.  h.
man  hat  den  Gründern  ein  lOprozentiges  Agio  auf  die  ihnen
in  Zukunft  zustehenden  neuen  Aktien  garantiert.  Der  Gründer-!ohn
  kann  auch  verschleiert  werden,  wenn  der  Übernahmewert
der  Sacheinlagen  höher  als  ihr  wirklicher  Wert  angenommen
wird,  den  Gründern  oder  den  Vermittlern  dementsprechend
auch  ein  größerer  Betrag  von  Aktien  überwiesen  werden  muß.
1.  Beispiel:  Bargründung 1 ).  Eine  Aktiengesellschaft  wird
am  4.  September  1906  gegründet.  Grundkapital  40  Mill.  in
10  Serien  zu  4  Mill.  Davon  werden  zunächst  6  Serien  vollbezahlt
mit  einem  lOprozentigen  Aufgeld,  die  letzten  4  Serien  mit
25  %  zuzüglich  10  %  Agio  auf  den  vollen  Nennwert  eingezahlt,
wodurch  der  gesetzliche  Reservefonds  mit  4  Mill.  aufgefüllt  ist;
Serie  7  wird  am  10.  November  1906  vollbezahlt,  so  zwar,  daß
an  diesem  Tage  28  Mill.  vollbezahlte  Aktien  und  12  Mill.  Aktien
mit  25  %  Einzahlung  bestehen.  Von  den  vollbezahlten  Aktien
wird  ein  Teilbetrag  von  9  Mill.  zur  Zeichnung  aufgelegt,  127  %,
zuzüglich  des  halben  Schlußnotenstempels.  Die  gezeichneten
Beträge  sind  am  5.  Dezember  mit  40  %  zu  bezahlen,  die  restlichen ­
  60  %  bis  5.  Januar  1907.
1 )  Gründungsbuchungen  bei  Reisch-Kreibig,  Bilanz  und  Steuer,
Wien  1909,  Bd.  II,  S.  2111.  —  Steiner,  Kapital  und  Bilanzen  der  A.-G.
Dresden  1905,  S.  6  fl.
            
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