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Konknrsbilanzen-
Gewinn- und
Debet
Handlungsunkosten:
a) Gehälter, sämtliche Geschäftsunkosten, kontraktliche
Tantiemen
b) feste Vergütung an den Aufsichtsrat
feste Vergütung an den Lokalausschuß
Tan li amen und Gratifikationen desDresdner Bankvereins
Steuern
Abschreibungen auf:
a) Bank-Gebäude-Konto Jl 100 000,—
b) Inventar-Konto 100 000,—
c) Kontokorrent-Konto .. „ 165 000,—
d) 5 % Dividende auf Jl 21 000 000,—
Dresdner Bankverein-Aktion „ 1 050 000,—
Jl
•S,
3153 277
35
40 000
—
48 125
65
182 787
10
422 717
02
1 415 000
Reingewinn pro 1909 1 ): M 3 406 127,77, welcher folgender
maßen verteilt worden ist:
1. Übertrag auf Reservefonds II Jl 800 000,—
2. 4 % Dividende aut Jl 36 000 000,— „ 1 440 000,—
3. Zuweisung zum Beamlen-Unter-
stützungsfonds „ 16 242,55
4. Vergütung an den Aufsichtsrat gemäß
§ 22c der Statuten „ 68 931,50
5. 3% Superdividende aufit 36 000 000 ,, 1 080 000,—
6. Vortrag auf neue Rechnung ...... ,, 953,72
3 406 127 77
8 668 034j89
eine Erhöhung des Aktivbe-standes und damit der Gläubiger
anteilsquoten erzielt. Die Liquidation des Vermögens durch
Versteigerung, Verkauf an der Börse, freihändige Veräußerung
usw. kann sich endlos hinziehen, einzelne Gläubiger können
gegen die vorgeschlagene Art der Verteilung Einspruch er
heben usw., so daß das Konkursverfahren alle Schwierigkeiten
beseitigt.
2. Die gerichtliche Liquidation, die eine vollständige Klä
rung der finanziellen Verhältnisse bringen muß, die Möglichkeit
bietet, einzelne Rechtsgeschäfte des Schuldners zugunsten der
allgemeinen Gläubiger anzufechten.
3. Der Zwangsvergleich oder Akkord im Sinne der §§ 173
bis 201 KO. (= Konkursordnung 17./20. Mai 1898).
M Einschließlich des vom Dresdner Bankverein erzielten Gewinnes.
Konkursbilanzen.
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Verlust-Konto zur Bilanz S. 384/85.
Kredit
Vortrag
Nicht vorgekommene Dividendenscheine 1903
Gewinn:
a) Zinsen inkl. Devisenertrag 1 )
b) Provisionen
c) Effekten
d) Sorten und Kupons
Jl 3,
1 026 90
120 —
4 558 350|
3 179 821
890 401
38 314
33
99
61
06
8 668 034j89
4. Ein Moratorium der Gläubiger, d. i. die Bewilligung einer
Zahlungsfrist für fällige Schulden.
5 Nicht selten vereinigen sich die großen Gläubiger eines
bedeutenden, vornehmlich industriellen Betriebes zu einer Ge
sellschaft, gewöhnlich m. b. H., übernehmen das in Konkurs
geratene oder von ihm bedrohte Geschäft, mitunter nach einem
mehrmonatlichen, die Rentabilität des Betriebes dartuenden
Probebetrieb, für eigene Rechnung unter Zuzahlungen zugunsten
der kleineren Gläubiger und betreiben das Geschäft weiter.
Der Betrag ihrer Forderungen bildet ihren Anteil am Geschäfts
vermögen.
6. Schließlich können mehrere der angeführten Verfahren
nacheinander angewendet werden, z. B. wird zunächst die Li-
*) Darunter Jl 495 347,71 Erträgnis aus dauernden Beteiligungen.
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