Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Konkorsbilanzen. 
muß die Bewertung allen Eventualitäten Rechnung tragen, 
damit den Gläubigern weitere unangenehme Enttäuschungen 
erspart bleiben. Besonders muß die Entwertung durch die 
zwangsweise Auflösung, die „Mußveräußerung“, berücksichtigt 
werden. 
Die Feststellung der wirklichen Konkursgläubiger erfolgt 
im Prüfungstermin. Dabei ist im wesentlichen die Rechts 
beständigkeit der angemeldetcn Forderungen zu prüfen. Ihre 
Zusammenfassung erfolgt in der „Konkurstabelle“ 1 ). Betagte, 
zur Zeit der Anmeldung noch nicht fällige verzinsliche Forde 
rungen werden am Tage der Eröffnung des Verfahrens fällig. 
Die Verzinsung hört von diesem Tage an auf. Betagte, unver 
zinsliche Forderungen sind zu diskontieren 2 ). 
Zur Konkursmasse gehören, neben dem üblichen aktiven 
Vermögen: der Anspruch auf die Auszahlung des Geschäfts 
guthabens als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft; For 
derungen aus Lebensversicherungspolicen, wenn dem Gemein 
schuldner das Verfügungsrecht darüber zusteht; im Konkurs 
einer Kommanditgesellschaft und einer G. m. b. H. der Anspruch 
der Gesellschaft gegen die Kommanditisten bzw. die Gesell 
schafter auf Zahlung der rückständigen Einlage (§§ 171, 172 
HGB.); das Privatvermögen des Gemeinschuldners, ausgenom 
men Hausrat, Kleidungsstücke usw. (§811 ZPO.); das Gesamt- 
gut bei allgemeiner Gütergemeinschaft. Bei ausstehenden Forde 
rungen, für die eine Sicherheit durch Bürgen oder Pfand be 
steht, ist diese Sicherheit zu vermerken. Die rückständigen 
und die laufenden Zinsen und sonstige Ansprüche (z. B. Kosten 
schadenersatz) sind anzugeben. Senst, a. a. O. S. 42, 276, 284 
gibt folgendes Schema einer Konkursbilanz: 
!) Über Inventar und Bilanz vgl. Senst, Die Verwaltung von Kon 
kursen. 4. Auflage, Leipzig 1900, S. 40, 275 ff. Das Beispiel eines Ver 
zeichnisses der Forderungen und einer Schlußabrechnung vgl. bei Nauke, 
Leitfaden für Konkursverwalter Leipzig 1904, S. 114, 120. 
2 ) Auf Hundert nach der Hoj]mannschen Formel: 
Nennwert X 100 
Barwert = —- (p . t/365). 
Diskonttage bedeuten, 
worin p der Diskontsatz (4 % 5 %), t die
	        
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