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Konkorsbilanzen.
muß die Bewertung allen Eventualitäten Rechnung tragen,
damit den Gläubigern weitere unangenehme Enttäuschungen
erspart bleiben. Besonders muß die Entwertung durch die
zwangsweise Auflösung, die „Mußveräußerung“, berücksichtigt
werden.
Die Feststellung der wirklichen Konkursgläubiger erfolgt
im Prüfungstermin. Dabei ist im wesentlichen die Rechts
beständigkeit der angemeldetcn Forderungen zu prüfen. Ihre
Zusammenfassung erfolgt in der „Konkurstabelle“ 1 ). Betagte,
zur Zeit der Anmeldung noch nicht fällige verzinsliche Forde
rungen werden am Tage der Eröffnung des Verfahrens fällig.
Die Verzinsung hört von diesem Tage an auf. Betagte, unver
zinsliche Forderungen sind zu diskontieren 2 ).
Zur Konkursmasse gehören, neben dem üblichen aktiven
Vermögen: der Anspruch auf die Auszahlung des Geschäfts
guthabens als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft; For
derungen aus Lebensversicherungspolicen, wenn dem Gemein
schuldner das Verfügungsrecht darüber zusteht; im Konkurs
einer Kommanditgesellschaft und einer G. m. b. H. der Anspruch
der Gesellschaft gegen die Kommanditisten bzw. die Gesell
schafter auf Zahlung der rückständigen Einlage (§§ 171, 172
HGB.); das Privatvermögen des Gemeinschuldners, ausgenom
men Hausrat, Kleidungsstücke usw. (§811 ZPO.); das Gesamt-
gut bei allgemeiner Gütergemeinschaft. Bei ausstehenden Forde
rungen, für die eine Sicherheit durch Bürgen oder Pfand be
steht, ist diese Sicherheit zu vermerken. Die rückständigen
und die laufenden Zinsen und sonstige Ansprüche (z. B. Kosten
schadenersatz) sind anzugeben. Senst, a. a. O. S. 42, 276, 284
gibt folgendes Schema einer Konkursbilanz:
!) Über Inventar und Bilanz vgl. Senst, Die Verwaltung von Kon
kursen. 4. Auflage, Leipzig 1900, S. 40, 275 ff. Das Beispiel eines Ver
zeichnisses der Forderungen und einer Schlußabrechnung vgl. bei Nauke,
Leitfaden für Konkursverwalter Leipzig 1904, S. 114, 120.
2 ) Auf Hundert nach der Hoj]mannschen Formel:
Nennwert X 100
Barwert = —- (p . t/365).
Diskonttage bedeuten,
worin p der Diskontsatz (4 % 5 %), t die