Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Neuzeitliche Bilanz fragen. 
Anhang. 
Neuzeitliche Bilanzfragen. 
I. Der Zweck der Bilanzaufstellung. 
Jede Vermögensbilanz ist eine Gegenüberstellung von Ak 
tiva (= Vermögen) und Passiva ( = Schulden -f- eigenes Ka 
pital) für einen bestimmten Zeitpunkt und für einen bestimmten 
Zweck. 
1. Ist die Vermögensbilanz Selbstzweck, dient sie zur Er 
mittelung des Vermögenswertes, d. h. des Gesamtwertes des 
Gesamtvermögens und seiner Teile sowie der Schulden für einen 
bestimmten Tag, dann sind auch die Vermögensgegenstände 
unter Berücksichtigung des Sonderzweckes der Bilanzaufstellung 
zum erreichbaren Veräußerungswert einzustellen. In diese 
Gruppe der Vermögensbilanzen gehören; Die Abschichtungs 
bilanz zwecks Berechnung des Auseinandersetzungs-Guthabens 
eines ausscheidenden Gesellschafters oder dessen Erben (S. 358); 
die Konkursbilanz zwecks Errechnung des erreichbaren Ver 
silberungswertes der Vermögensgegenstände unter dem Einfluß 
der zwangsweisen Auflösung der Unternehmung sowie der vor 
handenen und der durch den Konkurs entstehenden Schulden; 
die Übernahmebilanz des Verkäufers zwecks Errechnung des 
Übernahmepreises beim Verkauf und bei der Einbringung 
einer Unternehmung; die Liquidations-Eröffnungsbilanz zwecks 
Errechnung des Wertes der Vermögensgegenstände unter dem 
Einfluß der Einstellung des produktiven Zweckes der Unter 
nehmung. 
2. Ist eine Vermögensbilanz nur Mittel zum Zweck der 
Ertragsberechnung für einen Zeitraum, dann haben in ihr 
Werturteil des Bilanzierenden und Wertziffern keinen Platz, 
sondern nur Kosten und Ausgaben: die Kosten des Erwerbes 
(der Anschaffung oder der Herstellung), die in der Ver 
gangenheit bezahlt wurden. Z. B.: die Gründungsbilanz, die 
Übernahmebilanz des Erwerbers, die die Erwerbskosten der Ver 
mögensgegenstände ohne Rücksicht auf ihren Veräußerungs*, 
Gebrauchs- oder sonstigen Wert aufnimmt.
	        
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