Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschlußtechnik.  35
Die  Gesamlreserven  nach  Verteilung  des  Reingewinnes
betrugen
vom  Geschättsguthaben  110,7  %  31,1  %
vom  Betriebskapital  6,73  %  6,6  %
Das  eigene  Vermögen  beträgt
vom  Gesamtbetriebskapital  28,68  %  27,8  %
von  den  fremden  Geldern  40,2  %  38,51  %

Was  die  Aufmachung,  die  Gliederung  der  Bilanzposten  angeht,
so  bieten  beide  Bilanzen  interessante  Beispiele.  Die  Bilanz  1911
ist  als  Nettobilanz  veröffentlicht,  schließt  mit  dem  Gewinnrest
und  ist  ungesetzlich  (§§  19,  48  Genoss.-Gesetz).  Die  Bilanz  für
1912  gliedert  die  Posten  nach  einem  neuen  Schema  im  Anschluß
an  jenes  für  die  Zwischenbilanzen  der  Kreditbanken  und  ist  eine
Bruttobilanz,  abschließend  mit  dem  verteilungsfähigen  Reingewinn. ­
  Im  Text  wurden  die  Konten  des  Hauptbuches  nach
den  Ergebnissen  der  Inventur  bzw.  der  monatlichen  Bruttobilanz
abgeschlossen,  der  Reingewinn  in  das  nächste  Jahr  hinübergenommen ­
  und  auf  den  Konten  des  Bilanzjahres  1912  bzw.  1913
die  Gewinnverteilung  nach  den  Beschlüssen  der  Genossenschafterversammlung ­
  vorgenommen.  Würde  die  Generalversammlung,
die  über  den  endgültigen  Inhalt  der  Bilanz  beschließt  —  die
ihr  vorgelegte,  in  der  Regel  bereits  gedruckte  Bilanz  hat
nur  den  Charakter  eines  Vorschlags  —  von  ihrem  Änderungsrecht ­
  Gebrauch  machen  und  einzelne  Bilanzposten  anders
bewerten,  so  müßten  die  auf  die  Hauptbuchkonten  vorgetragenen ­
  Bilanzposten  entsprechend  geändert  werden,  entweder
durch  einen  neuen  Zwischenabschluß  mit  Einsetzung  der  beschlossenen ­
  Bewertung  oder  durch  Verbuchung  der  Unterschiede ­
  zwischen  verbuchten  und  nunmehr  beschlossenen  Bilanzzahlen. ­
  Die  Eintragung  der  Verteilungs-  bzw.  Berich-Dgungsposten
  müßte  unter  dem  Tag  des  Generalversammlungsbeschlusses ­
  erfolgen.
Nach  einem  andern  Verfahren  bleiben  die  Hauptbuchkonten
nach  Fertigstellung  der  Vorarbeiten  für  die  Bilanz  und  die  Bilanzvorlage ­
  offen;  der  formelle  Abschluß  —  Einsetzung  der  Saldi,
Äbschlußstriche,  Vortrag  —  erfolgt  nach  dem  Tag  der  Generalversammlung ­
  den  Beschlüssen  entsprechend  und  die  Eintragung
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