Abschlußtechnik. 35
Die Gesamlreserven nach Verteilung des Reingewinnes
betrugen
vom Geschättsguthaben 110,7 % 31,1 %
vom Betriebskapital 6,73 % 6,6 %
Das eigene Vermögen beträgt
vom Gesamtbetriebskapital 28,68 % 27,8 %
von den fremden Geldern 40,2 % 38,51 %
Was die Aufmachung, die Gliederung der Bilanzposten angeht,
so bieten beide Bilanzen interessante Beispiele. Die Bilanz 1911
ist als Nettobilanz veröffentlicht, schließt mit dem Gewinnrest
und ist ungesetzlich (§§ 19, 48 Genoss.-Gesetz). Die Bilanz für
1912 gliedert die Posten nach einem neuen Schema im Anschluß
an jenes für die Zwischenbilanzen der Kreditbanken und ist eine
Bruttobilanz, abschließend mit dem verteilungsfähigen Rein
gewinn. Im Text wurden die Konten des Hauptbuches nach
den Ergebnissen der Inventur bzw. der monatlichen Bruttobilanz
abgeschlossen, der Reingewinn in das nächste Jahr hinüber
genommen und auf den Konten des Bilanzjahres 1912 bzw. 1913
die Gewinnverteilung nach den Beschlüssen der Genossenschafter
versammlung vorgenommen. Würde die Generalversammlung,
die über den endgültigen Inhalt der Bilanz beschließt — die
ihr vorgelegte, in der Regel bereits gedruckte Bilanz hat
nur den Charakter eines Vorschlags — von ihrem Änderungs
recht Gebrauch machen und einzelne Bilanzposten anders
bewerten, so müßten die auf die Hauptbuchkonten vorgetra
genen Bilanzposten entsprechend geändert werden, entweder
durch einen neuen Zwischenabschluß mit Einsetzung der be
schlossenen Bewertung oder durch Verbuchung der Unter
schiede zwischen verbuchten und nunmehr beschlossenen Bi
lanzzahlen. Die Eintragung der Verteilungs- bzw. Berich-
Dgungsposten müßte unter dem Tag des Generalversammlungs
beschlusses erfolgen.
Nach einem andern Verfahren bleiben die Hauptbuchkonten
nach Fertigstellung der Vorarbeiten für die Bilanz und die Bilanz
vorlage offen; der formelle Abschluß — Einsetzung der Saldi,
Äbschlußstriche, Vortrag — erfolgt nach dem Tag der General
versammlung den Beschlüssen entsprechend und die Eintragung
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