Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschlußtechnik. 35 
Die Gesamlreserven nach Verteilung des Reingewinnes 
betrugen 
vom Geschättsguthaben 110,7 % 31,1 % 
vom Betriebskapital 6,73 % 6,6 % 
Das eigene Vermögen beträgt 
vom Gesamtbetriebskapital 28,68 % 27,8 % 
von den fremden Geldern 40,2 % 38,51 % 
Was die Aufmachung, die Gliederung der Bilanzposten angeht, 
so bieten beide Bilanzen interessante Beispiele. Die Bilanz 1911 
ist als Nettobilanz veröffentlicht, schließt mit dem Gewinnrest 
und ist ungesetzlich (§§ 19, 48 Genoss.-Gesetz). Die Bilanz für 
1912 gliedert die Posten nach einem neuen Schema im Anschluß 
an jenes für die Zwischenbilanzen der Kreditbanken und ist eine 
Bruttobilanz, abschließend mit dem verteilungsfähigen Rein 
gewinn. Im Text wurden die Konten des Hauptbuches nach 
den Ergebnissen der Inventur bzw. der monatlichen Bruttobilanz 
abgeschlossen, der Reingewinn in das nächste Jahr hinüber 
genommen und auf den Konten des Bilanzjahres 1912 bzw. 1913 
die Gewinnverteilung nach den Beschlüssen der Genossenschafter 
versammlung vorgenommen. Würde die Generalversammlung, 
die über den endgültigen Inhalt der Bilanz beschließt — die 
ihr vorgelegte, in der Regel bereits gedruckte Bilanz hat 
nur den Charakter eines Vorschlags — von ihrem Änderungs 
recht Gebrauch machen und einzelne Bilanzposten anders 
bewerten, so müßten die auf die Hauptbuchkonten vorgetra 
genen Bilanzposten entsprechend geändert werden, entweder 
durch einen neuen Zwischenabschluß mit Einsetzung der be 
schlossenen Bewertung oder durch Verbuchung der Unter 
schiede zwischen verbuchten und nunmehr beschlossenen Bi 
lanzzahlen. Die Eintragung der Verteilungs- bzw. Berich- 
Dgungsposten müßte unter dem Tag des Generalversammlungs 
beschlusses erfolgen. 
Nach einem andern Verfahren bleiben die Hauptbuchkonten 
nach Fertigstellung der Vorarbeiten für die Bilanz und die Bilanz 
vorlage offen; der formelle Abschluß — Einsetzung der Saldi, 
Äbschlußstriche, Vortrag — erfolgt nach dem Tag der General 
versammlung den Beschlüssen entsprechend und die Eintragung 
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